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Was wird bei Sturmschäden von der Versicherung bezahlt?

In der Schweiz treten häufig Stürme und heftige Winde auf, besonders im Herbst, wenn auch das Flachland regelmässig betroffen ist. Solche Wetterphänomene können mit ihren hohen Windgeschwindigkeiten erhebliche Schäden an Gebäuden verursachen.

In diesem Artikel erläutern wir, welche Versicherungsleistungen für Schäden aufkommen, die durch Winde und Unwetter verursacht werden. Zusätzlich zeigen wir auf, welche Schäden nicht durch die Versicherung abgedeckt sind und worauf Sie beim Abschluss einer Versicherungspolice achten sollten.

Diese Versicherungen bezahlen

Es kommt darauf an, wo der Schaden entstanden ist. Bei Sturm- und Unwetterschäden übernehmen die Hausratversicherung, die Gebäudeversicherung oder bei beweglichen Sachen wie dem Auto auch die Kaskoversicherung den Schaden.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung übernimmt alle Schäden an Ihrer Einrichtung. Bei einem Sturm kann dies beispielsweise der Grill sein, die Gartenmöbel oder die Topfpflanzen auf Ihrem Balkon.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist relevant für Eigenheimbesitzer. Sie übernimmt die Schäden am Haus, wie zum Beispiel der Fassade, dem Garten, dem Dach oder den Fensterläden.

Versicherungsschutz bei Sturmschäden

AXA

ab CHF

288.90

/ Jahr *
Hausrat Medium AXA

Die Hausratversicherung Medium der AXA beinhaltet folgende Leistungen:

  • Grunddeckung CHF 54’200
  • Selbstbehalt CHF 300
  • Deckung bei Einbruch
  • Deckung bei Sturmschäden
  • Auswärtiger Diebstahl
  • Velos, E-Bikes sind versichert
  • Tablets & Smartphones bei Diebstahl und Beschädigung
  • Grobfahrlässigkeit
  • Schlüsselverlust & Schlüsseldienst

* Kalkulation: Ort: 8032 ZH, Wohnung, Beton

Kriterium für Sturmschäden

Versicherungen verlangen, dass Massnahmen getroffen werden, um Sturmschäden abzuwenden. Ein Beispiel ist die Befestigung Abdeckung des Grills auf dem Balkon. Wird die Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen, können die Versicherungen die Leistungen kürzen oder im schlimmsten Fall sogar verweigern.

Bei Gebäudeversicherungen wird zudem anhand der Windgeschwindigkeit definiert, ob es sich um einen Sturmschaden handelt.

  • Bei kantonalen Gebäudeversicherungen handelt es sich um einen Sturm, wenn der Wind eine Geschwindigkeit von mindestens 64 km/h während 10 Minuten erreicht oder eine Spitzengeschwindigkeit von 100 km/h und mehr.
  • Bei privaten Gebäudeversicherungen gilt ein Wind als Sturm, wenn die Windgeschwindigkeit – unabhängig der Dauer – mindestens 75 km/h beträgt.

Prävention

Es gibt gewisse Massnahmen, welche Sie treffen können, um Sturmschäden in Ihrem Garten, am Haus oder auf dem Balkon zu begrenzen:

  • Sonnenschirm und Storen sollten immer geschlossen werden.
  • Kranke Bäume und abgestorbene Äste sollten entfernt werden.
  • Fensterläden und Türen bei einer Sturmwarnung immer schliessen.
  • Rollläden bei starkem Wind immer hochziehen.
  • Gegenstände auf der Terrasse wie z,B. Grill, Blumentöpfe, Stühle und Tische schützen und wenn möglich befestigen.
  • Als Hausbesitzer sollten Sie prüfen, ob die Dachziegel fest verankert sind.