Putzfrau versichern

In der Schweiz ist die Unfallversicherung für Haushaltshilfen obligatorisch. Dies betrifft nicht nur die Putzfrau, sondern auch die Nanny, den Gärtner und sogar den Babysitter. Eine Versicherung für Ihre Putzfrau oder Ihre Nanny ist nicht teuer, aber notwendig. Die Unfallversicherung für Ihre Hausangestellte ist auf Berufsunfälle beschränkt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 8 h nicht überschreitet. Bei über 8 h Arbeitszeit pro Woche sind Sie verpflichtet Ihre Angestellte auch gegen Nichtberufsunfälle versichern zu lassen.

Anbieter UVG für Hausangestellte

AXA

CHF

100.00

/ Jahr *
Hausangestellten-Versicherung

Die Versicherungslösung der AXA bietet für nur CHF 100 im Jahr die nötige Unfallversicherung für Ihre Hausangestellten an.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Arbeitszeit von 8h pro Woche wird nicht überschritten
  • Der Lohn beträgt nicht mehr als maximal CHF 15’000 pro Jahr

Mobiliar

CHF

100.00

/ Jahr *
Versicherung für Haushalthilfen

Die Mobiliar bietet für CHF 100.- im Jahr die obligatorische Unfallversicherung für Haushaltshilfen wie Babysitter, Gärtner und Putzfrauen an.

Voraussetzungen der Versicherungslösung:

  • Die Arbeitszeit darf höchstens 8h pro Woche betragen.
  • Der Jahreslohn darf nicht mehr als CHF 10’000 betragen.

* Leistungen und Deckung gemäss AVB der jeweiligen Versicherungen. Angaben ohne Gewähr.

Berufsunfallversicherung für Hausangestellte

Beantragen Sie eine Offerte für eine Berufsunfallversicherung für folgende Hausangestellte:

  • Putzfrau / Raumpfleger(in)
  • Nanny
  • Babysitter
  • Gärtner

Voraussetzung

Ihre Hausangestellte darf nicht mehr als 8 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeiten und der Jahreslohn darf CHF 10’000 / 15’000 nicht übersteigen.

Gut zu wissen

  • Unfallversicherung für Haushaltshilfen ist obligatorisch
  • Die Deckung beschränkt sich auf Berufsunfälle
  • Die obligatorische Unfallversicherung für Ihre Putzfrau kostet nur etwa CHF 100 pro Jahr

Obligatorische Versicherung für Haushaltshilfen

Sobald Sie Hausangestellte beschäftigen, sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen und eine Unfallversicherung beim Versicherer Ihrer Wahl abzuschliessen.

 

Die nachfolgenden Beispiele zeigen die Notwendigkeit einer Unfallversicherung für Ihre Haushaltshilfe:

 

Beispiel 1:

Ihre Putzfrau stolpert während der Treppenreinigung und bricht sich das Bein. Der Unfall wird als Berufsunfall eingestuft. Fehlt nun die obligatorische Unfallversicherung für Ihre Hausangestellte müssen Sie als Arbeitgeber für alle Kosten aufkommen. Bei schweren Unfällen kann dies mehrere 10’000 Franken betragen.

 

Beispiel 2:

Ihre Nanny erleidet während dem Kochen eine starke Verbrennung und muss notfallmässig im Spital behandelt werden. Da keine obligatorische Berufsunfallversicherung für Ihre Haushaltshilfe besteht werden Sie als Arbeitgeber für alle Kosten aufkommen müssen.

Zusätzlich werden Sie gebüsst und möglicherweise wird ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit eingeleitet. Dazu müssen Sie die Sozialbeiträge der letzten fünf Jahren nachzahlen.

Leistungen und Vorteile im Überblick

  • Übernahme der Spital-, Pflege- und Heilungskosten
  • Rente bei Invalidität
  • Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • Deckung der Berufsunfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg
  • Tiefe Jahresprämie

 

FAQ

Die Jahresprämie beträgt ungefähr CHF 100.

Nur falls Ihre Hausangestellte (Putzfrau, Gärtner, Nanny, Babysitter) mehr als 8 h / Woche bei Ihnen arbeitet.

Ist die Putzfrau, der Gärtner oder die Nanny bei einer Firma angestellt dann ist die Haushaltshilfe über diese Firma versichert. In diesem Fall sind Sie ein Kunde und kein Arbeitgeber.

Nur wenn der Babysitter das Alter von 25 Jahren überschritten hat und der Jahreslohn mehr als CHF 750 beträgt.