Versicherungspflicht in der Schweiz

Alle Personen, die in der Schweiz arbeiten oder in der Schweiz wohnhaft sind, benötigen eine Krankenversicherung. In der Schweiz gilt für alle Personen eine Versicherungspflicht. Dies betrifft Ausländer wie auch Grenzgänger die in einem Nachbarland wie Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich wohnen. Weiter ist die Krankenversicherung auch obligatorisch für Personen, die ihren zukünftigen Wohnsitz in die Schweiz verlegen wollen. Mit der Grenzgänger Krankenversicherung erhalten Sie eine umfassende Deckung bei Unfall und Krankheit, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Angebote für Grenzgänger im Vergleich

ÖKK

ab CHF

364.05

/ Monat *
ÖKK Euroline
  • Ohne Unfalldeckung
  • Grundversicherung nach KVG
  • Allgemeine Abteilung im Spital
  • Jahresfranchise CHF 300.-
  • Medikamente, Hilfsmittel

SWICA

ab CHF

524.50

/ Monat *
SWICA Grenzgänger-Versicherung
  • Ohne Unfalldeckung
  • Einheitstarif ab 26 Jahren
  • Freie Wahl des Behandlungsorts (Schweiz und Wohnland)
  • Jahresfranchise von CHF 300.-
  • Medikamente, Hilfsmittel

* Angaben ohne Gewähr

Gut zu wissen

  • Die Krankenversicherung ist für Grenzgänger obligatorisch.
  • Grenzgänger müssen sich innert drei Monaten nach Ankunft in der Schweiz versichern lassen.
  • Bei Versäumnis wählt der Kanton eine Krankenversicherung aus.

Optionsrecht für Grenzgänger

Als Grenzgänger müssen Sie sich bei einer Schweizer Krankenkasse – innert drei Monaten – anmelden. Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien besitzen in den ersten drei Monaten ein Optionsrecht. Das Optionsrecht berechtigt Grenzgänger Ihre bisherige Krankenversicherung unter gewissen Voraussetzungen behalten zu können.

Durch ein Gesuch bei der zuständigen Behörde des Kantons, kann man sich unter Umständen von der Versicherungspflicht befreien. Dies ist jedoch nur möglich, falls im Heimatland eine vergleichbare Krankenversicherung besteht, die für sämtliche krankheitsbedingte Kosten in der Schweiz aufkommt.

Grenzgänger aus anderen EU / EFTA Staaten müssen von Gesetzes wegen als Ausländer die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen. Wird in den ersten drei Monaten keine Krankenkasse ausgewählt, wird der zuständige Kanton eine Krankenversicherung auswählen. Dies führt in der Regel zu höheren Prämien und zusätzlichen Kosten für den Grenzgänger. Es ist demnach von Vorteil, die Krankenversicherung selbst auszuwählen.

Umzug in die Schweiz (Einwanderer / Zuzüger)

Wird sich Ihr zukünftiger Wohnsitz in die Schweiz verlagern, müssen Sie sich innert drei Monaten bei einer Schweizer Krankenkasse anmelden. Dies gilt für Schweizer, welche über eine längere Zeit im Ausland waren und für Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung B oder C. Es ist wichtig, die Frist der Anmeldung nicht zu verpassen, da sonst bei Krankheit kein Versicherungsschutz besteht und Prämien trotzdem rückwirkend bezahlt werden müssen. Zudem vermeiden Sie bei einer korrekten und fristgerechten Anmeldung unnötige Kosten.

FAQ

Wer in der Schweiz einer Beschäftigung (selbständig oder angestellt) nachgeht und in einem EU / EFTA Land wohnt, gilt als Grenzgänger.

Sobald Sie in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen Sie über eine Krankenversicherung verfügen. Gemäss Gesetz sind Sie verpflichtet sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse anzumelden.

Sie haben die Möglichkeit innerhalb von drei Monaten Ihr Optionsrecht bei der zuständigen kantonalen Behörde geltend zu machen. Diese Entscheidung ist unwiderruflich und sollte deshalb genau überlegt sein.