Krankenversicherung für Grenzgänger
Optimaler Versicherungsschutz für alle, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen.
Angebote vergleichenVersicherungspflicht in der Schweiz
Alle Personen, die in der Schweiz arbeiten oder in der Schweiz wohnhaft sind, benötigen eine Krankenversicherung. In der Schweiz gilt für alle Personen eine Versicherungspflicht. Dies betrifft Ausländer wie auch Grenzgänger die in einem Nachbarland wie Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich wohnen.
Weiter ist die Krankenversicherung auch obligatorisch für Personen, die ihren zukünftigen Wohnsitz in die Schweiz verlegen wollen. Mit der Krankenversicherung für Grenzgänger erhalten Sie eine umfassende Deckung bei Unfall und Krankheit, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es steht Ihnen frei, den Anbieter der Krankenversicherung selbst zu wählen. Die Prämien der Krankenkasse sind je nach Arbeitsort unterschiedlich hoch. Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich auf jeden Fall.
Gut zu wissen
- Die Krankenversicherung für Grenzgänger ist obligatorisch.
- Grenzgänger müssen sich innert drei Monaten nach Ankunft in der Schweiz versichern lassen.
- Bei Versäumnis wählt der Kanton eine Krankenversicherung aus.
Optionsrecht für Grenzgänger
Als Grenzgänger müssen Sie sich bei einer Schweizer Krankenkasse – innert drei Monaten – anmelden. Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien besitzen in den ersten drei Monaten ein Optionsrecht. Das Optionsrecht berechtigt Grenzgänger Ihre bisherige Krankenversicherung unter gewissen Voraussetzungen behalten zu können.
Durch ein Gesuch bei der zuständigen Behörde des Kantons, kann man sich unter Umständen von der Versicherungspflicht befreien. Dies ist jedoch nur möglich, falls im Heimatland eine vergleichbare Krankenversicherung besteht, die für sämtliche krankheitsbedingte Kosten in der Schweiz aufkommt.
Grenzgänger aus anderen EU / EFTA Staaten müssen von Gesetzes wegen als Ausländer die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen. Wird in den ersten drei Monaten keine Krankenkasse ausgewählt, wird der zuständige Kanton eine Krankenversicherung auswählen. Dies führt in der Regel zu höheren Prämien und zusätzlichen Kosten für den Grenzgänger. Es ist demnach von Vorteil, die Krankenversicherung selbst auszuwählen.
Vorteile & Leistungen
- Wahl des Versicherungsortes: Grenzgänger haben die Möglichkeit, sich entweder in ihrem Wohnsitzland oder in der Schweiz zu versichern. Dies bietet Flexibilität und ermöglicht es den Versicherten, die Option zu wählen, die ihren Bedürfnissen und Präferenzen am besten entspricht.
- Gleichwertiger Schutz: Unabhängig davon, ob sie sich für eine Versicherung in ihrem Wohnsitzland oder in der Schweiz entscheiden, erhalten Grenzgänger einen gleichwertigen Versicherungsschutz. Dies bedeutet, dass sie in beiden Ländern Anspruch auf medizinische Versorgung haben.
- Kostenübernahme bei Behandlungen: Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Spitalaufenthalte und weitere medizinische Leistungen, sowohl in der Schweiz als auch im Wohnsitzland des Grenzgängers.
- Präventive Gesundheitsdienste: Viele Krankenversicherungen bieten auch präventive Gesundheitsdienste an, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, um die Gesundheit der Versicherten zu fördern und zu erhalten.
- Unfallversicherung: In der Schweiz sind Arbeitnehmer automatisch über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Für Grenzgänger kann es jedoch sinnvoll sein, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschliessen, die auch ausserhalb der Arbeitszeit einen umfassenden Schutz bietet.
- Flexibilität bei Arzt- und Krankenhauswahl: Mit einer Krankenversicherung haben Grenzgänger je nach Krankenkassenmodell die Freiheit, ihren Arzt oder ihr Krankenhaus in der Schweiz oder in ihrem Wohnsitzland frei zu wählen.
FAQ
Wer in der Schweiz einer Beschäftigung (selbständig oder angestellt) nachgeht und in einem EU / EFTA Land wohnt, gilt als Grenzgänger.
Sobald Sie in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen Sie über eine Krankenversicherung verfügen. Gemäss Gesetz sind Sie verpflichtet sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse anzumelden.
Sie haben die Möglichkeit innerhalb von drei Monaten Ihr Optionsrecht bei der zuständigen kantonalen Behörde geltend zu machen. Diese Entscheidung ist unwiderruflich und sollte deshalb genau überlegt sein.