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Glasbruch – Welche Versicherung zahlt?

Der neue Glastisch hat einen Sprung, die Frontscheibe des Fahrzeugs wird beschädigt und beim Fussballspiel ging das Fenster des Nachbarn kaputt. Welche Versicherung kommt nun für den Schaden auf?

Bei einem Glasbruch ist nicht immer klar, ob und welche Versicherung den Schaden übernimmt. Denn Glasbruch ist nicht immer gleich Glasbruch. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen, welche Versicherung bei einem Glasschaden zahlen muss.

Glasbruch Beispiele

Bei Glasschäden spielt es eine bedeutende Rolle, ob Sie fremdes oder eigenes Eigentum beschädigen. Ein Glasschaden wird – wie nachfolgende Beispiele zeigen – von verschiedenen Versicherungen abgedeckt.

Beispiel 1:

Bei einem Fussballspiel endet der Ball nicht wie vorgesehen im Tor, sondern im Fenster des Nachbarn. Dieser klassische Glasschaden wird durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Auch wenn es sich beim Verursacher um Ihr Kind handelt, übernimmt der Schaden Ihre Privathaftpflichtversicherung.

 

Beispiel 2:

Geht das Lavabo oder die WC-Schlüssel in der eigenen Wohnung oder im eigenen Einfamilienhaus zu Bruch, wird weder die Privathaftpflicht noch die Hausratversicherung den Schaden übernehmen, sondern die Gebäudeversicherung. Als Mieter hingegen müssen Sie für den Schaden aufkommen. Bei Mieterschäden greift in diesem Fall die Privathaftpflichtversicherung.

Glasschäden, die an fest verbauten Gegenständen (Lavabo, Herd, WC-Schüssel, etc.) entstehen, werden bei Haus- und Wohnungseigentümer durch die Gebäudeversicherung gedeckt und bei Mietwohnungen durch die Privathaftpflichtversicherung. Als Mieter einer Wohnung benötigen Sie keine Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung ist nur für Wohneigentümer vorgesehen.

Schäden an der Mobiliarverglasung (Glastisch, TV, Lampen, Gläser) werden durch Ihre Hausratversicherung abgedeckt.

 

Beispiel 3:

Durch einen Steinschlag auf der Autobahn wird die Frontscheibe oder die Scheinwerfer Ihres Fahrzeugs beschädigt. Glasschäden am Fahrzeug werden durch die Vollkasko-Autoversicherung übernommen. Gewisse Versicherungen bieten eine Glasschadenversicherung als Zusatzoption bei der Vollkasko-Versicherung an. Bei wiederum anderen Anbietern sind Glasschäden in der Vollkasko-Versicherung bereits enthalten. Lesen Sie vor dem Abschluss einer Versicherung immer die entsprechenden Versicherungsbedingungen und fragen Sie den Anbieter bei Unklarheiten.

Wird Ihre Front-, Heck- oder Seitenscheibe durch Drittpersonen böswillig beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Ein Selbstbehalt kann unter Umständen fällig werden. Wenn die Reparatur einem Ersatz vorgezogen wird, verzichten Versicherungen in der Regel auf den Selbstbehalt. Für mehr Informationen wenden Sie sich an Ihre Versicherung.