Wozu eine private Haftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt sämtliche Schäden, welche Sie an fremdem Eigentum oder an Drittpersonen zufügen. In der Schweiz ist die Privathaftpflichtversicherung nicht obligatorisch, aber dennoch für alle empfehlenswert. Die Jahresprämie ist im Vergleich zum erhaltenen Versicherungsschutz sehr tief. Weiter schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung auch als Halter von Haustieren.

Privathaftpflichtversicherung im Vergleich

Versicherungen bieten die Privathaftpflicht oft mit einer Hausratversicherung in Kombination an. Ein Vergleich hat gezeigt, dass unter Umständen weitere Prämien gespart werden können, wenn die Privathaftpflicht nicht beim gleichen Versicherer wie die Hausratversicherung abgeschlossen wird.

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Gut zu wissen

  • Die Privathaftpflichtversicherung ist freiwillig - aber wichtig!
  • Alle Personen im gleichen Haushalt sind mitversichert (Kinder, Ehepartner)
  • Die Versicherung deckt die Forderungen von Personenschäden und Sachschäden
  • Privathaftpflicht schützt auch vor ungerechtfertigten Forderungen Dritter
  • Auch als Hundehalter ist man mit der Privathaftpflichtversicherung geschützt

Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht?

Die Versicherungen bieten bei der Privathaftpflicht oft einen Grundschutz an, der folgende Schäden deckt:

  • Sachschäden: Zerstörung und Beschädigung fremden Eigentums
  • Personenschäden: Gesundheitliche Schäden an Drittpersonen sowie Verletzungen mit oder ohne Todesfolge
  • Vermögensschäden welche aus Sach- und Personenschäden entstehen
  • Rechtliche Unterstützung ungerechtfertigter Haftpflichtansprüche Dritter
  • Verursachte Schäden durch Haustiere (z.B. Hunde)

Mit einer entsprechenden Zusatzdeckung können weitere Risiken wie Grobfahrlässigkeit zusätzlich abgesichert werden.

Beispiel-Fälle

Nachfolgende Beispiele sollen aufzeigen, wieso nicht auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet werden sollte.

 

Haftpflichtfall 1:

Bei einem Fussballspiel im Freien trifft Ihr Kind aus Versehen das Fenster des Nachbarn. Zusätzlich zur Fensterscheibe geht dabei auch eine teure Vase in der Wohnung zu Bruch. Der berechnete Schaden beläuft sich auf über CHF 8’000. Ohne Privathaftpflichtversicherung müssten Sie nun für den Schaden komplett aufkommen.

 

Haftpflichtfall 2:

Auf der Skipiste stossen Sie trotz normaler Geschwindigkeit mit einer anderen Person zusammen. Die Person erleidet durch den Zusammenstoss schwere Verletzungen und kann für mehrere Jahre nicht arbeiten. Die Kosten für den Erwerbsausfall, Heilung, Anwalt und Genugtuung betragen weit über CHF 500’000. Ohne eine Privathaftpflichtversicherung kann ein solcher Vorfall Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden.

 

 

FAQ

  • Schäden, welche absichtlich verursacht werden
  • Schäden, welche aus verbrecherischer Handlung entstehen
  • Schäden aus vertraglicher Haftung
  • Folgeschäden ansteckender Krankheiten
  • Abnutzungsbedingte Schäden

  • 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
  • Anpassung / Erhöhung der Versicherungsprämien
  • Im Schadenfall

Die Höhe vom Selbstbehalt kann beim Vertragsabschluss individuell festgelegt werden. In der Regel beträgt der Selbstbehalt bei der Privathaftpflichtversicherung CHF 200.