Rechtsschutz-
versicherung
Transparenter und kostenloser Vergleich der Rechtsschutz-Angebote in der Schweiz
Rechtsschutz in der Schweiz
In der Schweiz gibt es eine grosse Anzahl an Versicherungen, die Rechtsschutz für Privatpersonen anbieten. Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken, welche sich aus Rechtsstreitigkeiten ergeben können. Übernommen werden in der Regel Anwalts- und Prozesskosten bis zur vereinbarten Deckungshöhe.
Zusätzlich zur Deckung sind auch Rechtsberatungen mit einem Juristen oder einem Anwalt in den Leistungen enthalten.
Rechtsschutzversicherung Vergleich
Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, sollten Sie bei insurando einen kostenlosen Vergleich machen. Der Prämienrechner vergleicht Leistungen und Prämien der Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz.
Versicherungsgesellschaften bieten oft einen Rabatt an, wenn Privat- und Verkehrsrechtschutz in Kombination abgeschlossen werden.
Gut zu wissen
- Der Rechtsschutz wird für Privatpersonen in Form von Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz angeboten.
- Rechtsschutzversicherungen mit einem Mindeststreitwert oder einem Selbstbehalt sollten nicht abgeschlossen werden.
- Auch die Wartefrist, die Höhe der Deckungssumme, der Selbstbehalt und der Mindeststreitwert können von Angebot zu Angebot teils grosse Unterschiede aufweisen.
FAQ
Die Eine Kombination aus Privat- und Verkehrsrechtsschutz kostet zwischen CHF 200 und CHF 400 im Jahr.
Die Rechtsschutzversicherung versichert längst nicht alle Risiken im Alltag. Der Rechtsschutz ist auf das Privat- und Verkehrsrecht beschränkt. Das bedeutet, dass familienrechtliche Streitigkeiten bei Scheidung oder Erbschaften von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt werden. Ein Vergleich zeigt weiter, dass sogar Streitfälle aus Leasing von gewissen Versicherungen zusätzlich ausgeschlossen werden.
- Bei Ablauf der Vertragsdauer unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
- Im Schadenfall kann der Rechtsschutz von beiden Seiten gekündigt werden.
- Bei einem Wegzug ins Ausland.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt folgende Kosten:
- Anwaltskosten
- Kosten für Gutachten
- Vorschuss für Kautionen
- Prozessentschädigungen der Gegenpartei
- Gerichtskosten
Kosten für Bussen und Schadenersatzzahlungen sowie entstandene Kosten von Drittpersonen werden nicht übernommen.
Die Karenzfrist ist eine Wartefrist. 90 Tage Karenzfrist bedeutet, dass in den ersten drei Monaten noch keine Versicherungsdeckung besteht. Erst nach Ablauf der 90 Tage können Rechtsfälle bei der Versicherung angemeldet werden.