Privatrechtsschutz kurz erklärt

Die Privatrechtsschutzversicherung übernimmt Kosten, welche bei einem Rechtsstreit anfallen und bietet Unterstützung bei privatrechtlichen Streitigkeiten in der Schweiz, Europa und unter Umständen auch weltweit. Der Privatrechtsschutz bildet neben dem Verkehrsrechtsschutz die Basis der Rechtsschutzversicherungen für Privatpersonen in der Schweiz.

Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, Vermieter oder Nachbarn landen oft vor Gericht. Eine Privatrechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen und stellt Ihnen bei Bedarf einen Rechtsanwalt.

Die besten Angebote im Vergleich

AXA

ab CHF

204.00

/ Jahr
Rechtsgebiete
  • Internetrecht
  • Opferhilfe
  • Patientenrecht
  • Versicherungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Darlehensrecht
  • Vertragsrecht

Deckung

  • Schweiz: CHF 600’000
  • Weltweit: CHF 100’000

Mobiliar

ab CHF

300.00

/ Jahr
Rechtsgebiete
  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht (mit Einschränkungen)
  • Versicherungsrecht
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht
  • Vertragsrecht
  • Patientenrecht

Vorteile

  • Freie Anwaltswahl

Deckung

  • Schweiz & EU: CHF 1 Mio.
  • Weltweit: CHF 100’000

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gut zu wissen

  • Versicherungsschutz beinhaltet: Rechtsberatung durch Juristen, Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten bei privatrechtlichen Fällen.
  • Leistungen und Deckungshöhe sind von Anbieter zu Anbieter oft unterschiedlich.
  • Rechtsgebiete wie Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht werden oft ausgeschlossen.

Versicherte Rechtsgebiete

Folgende Rechtsgebiete werden in der Regel abgedeckt:

  • Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Familienrecht *
  • Erbrecht *
  • Konsumentenrecht
  • Versicherungsrecht & Sozialversicherungsrecht *
  • Personenrecht
  • Steuerrecht *
  • Schadenersatzrecht

* Ein Vergleich zeigt, dass alle Anbieter von Privat-Rechtsschutzversicherungen gewisse Ausschlüsse in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) vermerken. Versicherungen beschränken die Deckung nicht nur auf einzelne Rechtsgebiete, sondern auf eine zeitlich begrenzte Rechtsberatung durch Anwälte oder Juristen. Es ist deshalb ratsam, die Versicherungsbedingungen vor Abschluss genau zu studieren.

FAQ

Strafrecht ist ein Rechtsgebiet, welches in der Regel nicht von einer privaten Rechtsschutzversicherung gedeckt wird. Rechtsstreitigkeiten im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht können ebenfalls kaum versichert werden.

Dies ist abhängig vom gewählten Rechtsschutzversicherer. Die freie Anwaltswahl bieten längst nicht alle Rechtsschutzversicherungen an.

Nein, keine Versicherung übernimmt die Bezahlung von Bussen, Geldstrafen oder Konventionalstrafen.