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Wasserschaden – Welche Versicherung zahlt?

Wasser kann in kurzer Zeit grosse Schäden anrichten. Doch wann zahlt die Gebäude- und wann die Hausratsversicherung? Ein Überblick.

Wegen eines Rohrbruchs tropft Wasser von der Decke und weicht Ihr Sofa auf. Oder der Keller steht nach heftigen Regenfällen knietief unter Wasser. Das Element Wasser kann innerhalb kürzester Zeit verheerende Schäden in Ihrer Wohnung anrichten. Nicht immer ist dabei die gleiche Versicherung zuständig.

Zwei Typen von Wasserschäden

Wenn Wasser ohne Zusammenhang mit einem heftigen Naturereignis zu einem Schaden führt, spricht man in der Versicherungswelt von einem Wasserschaden. Die häufigste Ursache für einen Wasserschaden ist ein Rohrbruch, doch auch defekte Geräte wie eine Wasch- oder  Spülmaschine oder ein undichter Boiler können einen Wasserschaden verursachen.

Wenn im Zuge eines Naturereignisses Wasser von aussen in ein Gebäude eindringt, spricht man von einem Elementarschaden. Überschwemmungen und Hochwasser sind dabei die häufigsten Ursachen. Aber auch Hagel und Sturm können die Gebäudehülle beschädigen, worauf Regenwasser eindringen und Schäden verursachen kann.

Persönliche Einrichtung durch Hausrat geschützt

In fast allen Kantonen kommt die private Hausratversicherung für Schäden an Einrichtungsgegenständen auf, vom aufgequollenen Bücherregal über den triefenden Parkettboden bis zum Computer, über den man versehentlich Wasser geschüttet hat. Unabhängig davon, ob es sich aus Versicherungssicht um Wasser- oder Elementarschäden handelt.

Eine Hausratversicherung lohnt sich also für jede Person oder Familie mit einem Minimum an persönlichen Gegenständen. Lediglich in den Kantonen Nidwalden und Waadt ist die kantonale Versicherung für Elementarschäden am Hausrat zuständig.

Für Schäden, die an Ihrem Gebäude entstanden sind, zahlt hingegen die Gebäudeversicherung. Also dann, wenn Parkett, Teppiche, Wände, das Badezimmer oder fixe Gebäudeteile wie Küchenschränke beschädigt werden.

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Hausratversicherungen vergleichen

Hausratversicherung zahlt, wenn …

  • … durch ein Unwetter die CD-Sammlung im Keller beschädigt wird.
  • … durch einen Defekt die Waschmaschine ausläuft, Ihre Wohnung unter Wasser setzt und dadurch Ihre Möbel beschädigt werden.
  • … infolge des Wasserschadens Schimmel oder Pilzbefall an Ihren Gegenständen auftreten.
  • … das Aquarium im Wohnzimmer kaputt geht und dabei weitere Gegenstände Schaden nehmen.
  • … Wasser durch das defekte Dach eindringt und Ihr Hab und Gut im Estrich beschädigt wird.

Gebäudeversicherung zahlt, wenn ...

  • … durch Hochwasser, Überschwemmung oder Erdrutsch Schäden am Gebäude und allen fest zur Wohnung gehörenden Einrichtungsgegenstände entstehen.
  • … durch einen Rohrbruch Wasserschäden am Gebäude und allen fest zur Wohnung gehörenden Einrichtungsgegenstände entstehen.
  • … Kosten für die Suche nach dem Leitungsleck, dem Freilegen sowie der Reparatur der defekten Leitung entstehen.
  • … Aufräumarbeiten sowie Entsorgung der beschädigten und nicht mehr verwendbaren Bauteile notwendig sind.

Gebäudeversicherung: Sache des Vermieters

Für Schäden am Gebäude, die beispielsweise durch ein Unwetter oder einen Leitungsbruch entstanden sind, muss die Vermieterin oder der Vermieter aufkommen. Ihre persönlichen Gegenstände sind über Ihre Hausratversicherung geschützt. Falls Sie durch eine Unachtsamkeit den Wasserschaden verursachen und dadurch zum Beispiel der Parkettboden in der Mietwohnung ersetzt werden muss, haften Sie selbst. In diesem Fall übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Kosten.