Autoversicherung in der Schweiz

In der Schweiz wird eine Autoversicherung benötigt, damit Schäden an anderen Verkehrsteilnehmer und Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt sind. Es wird zwischen der obligatorischen Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Teilkasko sowie der Vollkasko-Versicherung unterschieden. Zusätzlichen bieten die Versicherungsgesellschaften diverse Zusatzoptionen wie Insassenversicherungen oder Verkehrsrechtsschutz an.

Die besten Autoversicherungen der Schweiz 2024

AXA

Ab CHF

720.05

/ Jahr *
Autoversicherung


Haftpflicht inkl. Bonusschutz

  • Prämienstufe 30%
  • Selbstbehalt ab 25 J. CHF 0.00

Teilkasko

  • Selbstbehalt ab CHF 0.00

Vollkasko 

  • Selbstbehalt ab CHF 0.00

Sonstiges

  • Pannenhilfe Schweiz
  • Basisschutz Glasbruch
  • Insassen-Unfallversicherung (optional)
  • Bonusschutz und Grobfahrlässigkeit (optional, wird empfohlen)
  • Ersatzwagen-Service (optional)

Zurich

Ab CHF

828.70

/ Jahr *
Autoversicherung Basic


Haftpflicht inkl. Bonusschutz

  • Versicherungssumme von CHF 100 Mio.
  • Selbstbehalt ab 25 J. CHF 500

Teilkasko

  • Selbstbehalt CHF 500

Vollkasko 

  • Selbstbehalt ab 25 J. CHF 2000

Sonstiges

  • Reparaturwerkstatt Zurich Help Points
  • Verkehrsrechtsschutz 1 Jahr kostenlos

* Modell: VW Golf 1.0 TSI Life, Inverkehrsetzung: 01.2020, Lenker: 37 J., CH-Bürger, bis 10000 km pro Jahr. Angaben ohne Gewähr.

Gut zu wissen

  • Versicherungspflicht: Fahrzeuge dürfen in der Schweiz ohne Haftpflichtversicherung nicht in den Verkehr gebracht werden.
  • Bonus-Malus-System: Unfallfreies Fahren wird von der Versicherung mit tieferen Prämien belohnt.
  • Bonusschutz: Mit dem Zusatz Bonusschutz wird bei einem Unfall die Versicherungsprämie nicht erhöht.
  • Selbstbehalt: Je grösser der Selbstbehalt, desto niedriger sind die Kosten der Autoversicherung.

Autoversicherungen im Überblick

In der Schweiz bieten Versicherungsgesellschaften verschiedene Leistungen bei Autoversicherungen an. Ein Vergleich zeigt, dass Prämien für Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko von Versicherung zu Versicherung grosse Unterschiede vorweisen können.

 

Autohaftpflicht

Die Autohaftpflichtversicherung ist für alle Lenker respektive Fahrzeugeigentümer obligatorisch in der Schweiz. Das kantonale Strassenverkehrsamt (Zulassungsstelle) benötigt zur Einlösung der Kennzeichen immer einen entsprechenden Versicherungsnachweis der Autohaftpflicht.

Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuglenker bietet einen Versicherungsschutz für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug an fremdem Eigentum oder anderen Personen zufügen. Die Autohaftpflicht deckt bei einem Unfall keine Schäden, welche am eigenen Fahrzeug entstehen.

Der Selbstbehalt bei der Autohaftpflicht ist abhängig vom Alter und der Erfahrung des Versicherten. In der Regel haben Personen unter 25 Jahren einen Selbstbehalt von CHF 1000.00. Personen ab 25 Jahren, die den Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen, bezahlen in der Regel CHF 500 pro Jahr. In allen anderen Fällen ist die Höhe des Selbstbehaltes freiwillig.

 

Teilkasko

Die Auto-Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Teilkasko deckt Schäden, für welche Sie nicht verantwortlich sind und selbst nicht verursacht haben. Der Abschluss einer Teilkasko ist empfehlenswert, wenn das Auto bereits mindestens vier bis fünf Jahre alt ist.

Folgende Schäden können durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt werden:

  • Marderschäden
  • Diebstahl und Raub
  • Elementarschäden: Hagel, Sturm, Steinschlag, Lawinen, Überschwemmung, Hochwasser und Erdrutsch
  • Schäden durch Feuer wie Kurzschlüsse, Blitzeinschläge und Kabelbrände
  • Glasbruch
  • Wildunfälle
  • Böswillige Beschädigung

Der freiwillige Selbstbehalt bei der Teilkasko-Autoversicherung lohnt sich in der Regel nicht. Bei einem Selbstbehalt von CHF 500 Franken erhalten Sie eine Prämienersparnis von CHF 100 im Jahr. Nur wenn Sie 5 Jahre lang keinen Schaden haben, lohnt sich der Selbstbehalt.

 

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung besteht aus der Teilkasko und der Kollisionskasko. Die Vollkasko-Autoversicherung übernimmt zum Beispiel Schäden, die Sie am eigenen Auto selbst verursachen. Dies beinhaltet auch selbst verschuldete Unfälle, Kollisionen mit anderen Fahrzeugen sowie das Streifen von Strassenschildern. Bei der Vollkaskoversicherung besteht die Möglichkeit das Auto zusätzlich gegen Parkschäden zu versichern.

Bei Neuwagen und Vorführmodellen sollte immer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Bei einem Leasingfahrzeug wird Vollkasko durch die Leasinggesellschaft vorgeschrieben.

FAQ

Eine Autoversicherung muss nicht zwingend teuer sein. Die jährliche Versicherungsprämie für Ihr Fahrzeug ist abhängig von folgenden Faktoren:

  • Fahrzeugpreis und Ausstattung
  • Alter, Erfahrung, Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers
  • Umfang der Deckung (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko)
  • Umfang der Zusatzdeckungen
  • Gewählter Selbstbehalt bei Kasko und Haftpflicht
  • Ist eine private Garage / Parkplatz vorhanden?

Tipp: Benutzen Sie den kostenlosen Vergleichsrechner für Autoversicherungen auf insurando. Erhöhen Sie den Selbstbehalt und verringern Sie den Deckungsumfang.

Ja, das ist mit dem Wechselschild möglich. Es wird nur eine Versicherungsprämie fällig. Jedoch wird die Haftpflichtversicherung  am teureren Fahrzeug bemessen. Dafür profitiert das zweite Fahrzeug folglich von einer niedrigen Prämie in der Kaskoversicherung. Denn sie können selbst entscheiden, welches der beiden Fahrzeuge eine Vollkasko- oder Teilkasko hat. Damit ein Wechselschild beantragen werden kann, müssen beide Fahrzeuge im gleichen Kanton zugelassen sein und dem gleichen Besitzer gehören.

Neulenker sind Autofahrer, welche zwar über 25 Jahre alt sind, den Führerausweis jedoch weniger als 2 Jahre lang besitzen. Als Junglenker werden Autofahrer bezeichnet, die unter 25 Jahre alt sind.

Auto-Zusatzversicherungen

Der Versicherungsschutz kann durch diverse Zusatzmodule und Optionen ergänzt werden. Autoversicherer bieten oft eine grosse Auswahl an Erweiterungen an. Doch Zusatzdeckungen sind teuer und sollten deshalb mit Bedacht ausgewählt werden.

 

Bonusschutz

Der Bonusschutz verhindert, dass bei einem Schadenfall die Jahresprämie der Autoversicherung ansteigt. Das in der Schweiz weit verbreitete Bonus-Malus-System belohnt unfallfreie Lenker mit tieferen Prämien. Der Bonusschutz kann als Zusatz für eine Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung gewählt werden.

Der Zusatz Bonusschutz lohnt sich, wenn die Bonusstufe auf einem niedrigen Stand – wie 30% oder 40% – ist.

 

Verkehrsrechtsschutz

Eine Verkehrsrechtschutzversicherung bietet Unterstützung und Beratung bei Rechtsfragen und deckt Kosten, welche bei Rechtsstreitigkeiten im Strassenverkehr entstehen. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung lohnt sich bei Personen, die häufig im Ausland unterwegs sind und das Fahrzeug täglich benützen.

 

Insassenunfallversicherung

Eine Insassenunfallversicherung deckt Leistungen und Heilungskosten bei einem Unfall. Die Insassenversicherung wird in der Regel nicht benötigt. Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz sind bereits obligatorisch gegen Unfall beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse vollumfänglich geschützt. Die Insassenunfallversicherung sollte nur dann abgeschlossen werden, wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen ausländische Gäste chauffieren.

 

Parkschaden

Beim Abschluss einer Vollkasko-Autoversicherung besteht die Möglichkeit Parkschäden mitzuversichern. Wird das Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt und durch fremde Fahrzeuge oder Personen beschädigt, dann übernimmt die Zusatzdeckung den Schaden, und zwar ohne Selbstbehalt oder Bonusverlust.

 

Assistance / Pannenhilfe

Die Autoversicherung sollte mit dem Zusatz Pannendienst / Assistance abgeschlossen werden. Die Pannenhilfe ist preiswert und oft sogar 24h verfügbar. Je nach Anbieter kann der Pannendienst für ganz Europa oder nur für die Schweiz / FL abgeschlossen werden. Für Auslandsreisende ist eine Pannenhilfe für die EU zu empfehlen.

 

Grobfahrlässigkeitsschutz

Wird der verursachte Schaden grobfahrlässig begangen, hat die Versicherung das Recht, die Kosten für den Schaden dem Versicherungsnehmer weiter zu verrechnen (Regressrecht). Autoversicherer in der Schweiz messen Grobfahrlässigkeit oft an der Tatsache, ob dem Fahrzeuglenker der Führerausweis entzogen wurde.

Deckung bei Grobfahrlässigkeit kann als Zusatzoption zur Autoversicherung abgeschlossen werden. Vom Grobfahrlässigkeitsschutz ausgeschlossen sind: Alkohol, Betäubungsmittel und massive Geschwindigkeitsübertretung.

 

Zeitwertzusatz und Kaufpreisschutz

Der Zeitwertzusatz oder Zeitwertschutz bedeutet, dass bei einem Totalschaden die Deckung der Versicherung etwas höher ist als der effektive Zeitwert angibt. Somit werden die ersten Jahre der hohen Abschreibung bei Neuwagen etwas aufgefangen. Beim Leasing muss der Zusatz Zeitwert immer abgeschlossen werden.

Beim Zusatz Kaufpreisschutz zahlt die Versicherung im Falle eines Totalschadens zum Beispiel 100% des Kaufpreises zurück. Das Betriebsjahr des Fahrzeugs ist ausschlaggebend. Eine solche Versicherung wird oft nur für neue Fahrzeuge angeboten.