Verkehrsrechtsschutz im Überblick

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei Rechtsfällen und Streitigkeiten im Strassenverkehr. Weiter bietet der Verkehrsrechtsschutz rechtliche Hilfe durch Juristen und Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten, die mit dem Kauf, Leasing oder Reparatur eines Fahrzeugs zusammenhängen.

Leistungen und Deckung

Die Leistungen der Verkehrsrechtsschutz können von Versicherung zu Versicherung unter Umständen leicht abweichen.

Folgende Leistungen werden abgedeckt:

  • Beratung durch Juristen und Anwälte
  • Übernahme von Anwaltskosten
  • Bezahlung der Gerichtskosten
  • Mediationskosten
  • Übersetzungskosten
  • Kostenübernahme von Gutachten
  • Bezahlung der Prozessentschädigung an die Gegenseite

 

Gut zu wissen

  • Der Versicherungsschutz gilt oft auch als Velofahrer, Fussgänger oder Fluggast.
  • Nicht alle Rechtsgebiete sind durch den Rechtsschutz abgedeckt. Es wird empfohlen, bei einem Vergleich die Ausschlüsse genau zu prüfen.
  • Nicht übernommen werden: Bussen und Schadenersatzzahlungen.

Rechtsgebiete

Folgende Rechtsgebiete werden in der Regel vom Verkehrsrechtschutz abgedeckt:

  • Vertragsrecht für Fahrzeuge (Leasing, Kauf, Verkauf, Miete und Reparatur)
  • Versicherungsrecht (Streitigkeiten mit der Motorfahrzeugversicherung)
  • Strafrecht (Ungerechtfertigter Ausweisentzug, Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als Fussgänger und Fahrzeuglenker)
  • Schadenersatz (Schadenersatzansprüche aus gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung)
  • Opferhilfe (Abklärung des Anspruchs sowie Unterstützung während der Beantragung)

FAQ

Die Versicherung übernimmt nicht die Bezahlung von Bussen. Auch Schadenersatzzahlungen werden nicht übernommen. Liegt eine massive Geschwindigkeitsübertretung vor oder besitzt der Lenker beim Schadenereignis keinen gültigen Führerausweis, wird die Rechtsschutzversicherung jegliche Leistung verweigern.

Unter Umständen kann die Rechtsschutzversicherung eine Deckung verweigern, wenn Fahrlässigkeit oder Grobfahrlässigkeit vorliegt (Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Raser-Delikt). Die Ausschlüsse definiert die Versicherung in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen).

Ja, die Rechtsschutzversicherung unterstützt Ihre rechtlichen Interessen auch als Fussgänger. Werden Sie als Fussgänger von einem anderen Verkehrsteilnehmer verletzt, hilft Ihnen der Rechtsschutz eventuelle Ansprüche durchzusetzen.