Motorrad-
versicherung
Versicherungen für Motorräder, Roller und Vespa vergleichen und Prämien sparen
Prämien-Vergleich für Motorradversicherungen
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Gut zu wissen
- Motorrad-Haftpflicht ist obligatorisch - Teil- oder Vollkasko ist freiwillig.
- Motorrad-Vollkasko lohnt sich in der Regel nur für neue Motorräder.
- Motorrad-Teilkasko ist für Motorräder sinnvoll, die maximal 7 Jahre alt sind.
Motorrad Versicherungsdeckung in der Schweiz
Für die Einlösung des Motorrads wird vom kantonalen Strassenverkehrsamt ein gültiger Versicherungsnachweis benötigt. Motorräder und Roller fallen unter die Kategorie der Fahrzeuge und werden versicherungstechnisch in der Schweiz dementsprechend behandelt. Die Versicherungsgesellschaften bieten die klassischen Deckungen wie Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko an.
Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad, Vespa oder Roller ist obligatorisch in der Schweiz und eine Voraussetzung für die Zulassung. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, welche Sie mit Ihrem Töff an fremden Fahrzeugen oder Personen verursachen.
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem Motorrad und Roller, welche Sie nicht verursacht haben. Dazu gehören unter anderem Schäden durch Sturm, Hochwasser, Schnee, Feuer und auch Diebstahl. Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung lohnt sich in der Regel für Motorräder, die weniger als 7 Jahre alt sind.
Vollkasko
Die Motorrad-Vollkasko ist wie auch die Teilkasko eine freiwillige Versicherung. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden, welche man am eigenen Motorrad verursacht. Für geleaste Motorräder ist eine Vollkaskoversicherung obligatorisch. Auch für neue Motorräder ist eine Kollisionskasko sehr zu empfehlen.
Zusatzversicherungen für Motorräder
Bei der Motorradversicherung können diverse Optionen und Zusatzversicherungen in die Versicherungsdeckung miteingeschlossen werden. Es ist genau abzuklären, ob der Nutzen der Zusatzversicherungen die zusätzlichen Kosten durch eine erhöhte Prämie auch rechtfertigen.
Parkschaden
Der Zusatz Parkschaden ist für neue Motorräder und Roller sinnvoll. Der Parkschadenzusatz deckt Schäden, welche am parkierten Motorrad durch fremde Fahrzeuge oder Personen verursacht werden.
Sicherheitsbekleidung
Der Anschaffungspreis der Sicherheitsbekleidung für Motorradfahrer kann unter Umständen mehrere tausend Franken betragen. Mit dieser Zusatzdeckung wird die Sicherheitsbekleidung bei Beschädigung durch Unfälle oder Diebstahl ersetzt.
Zusätzliche Unfallversicherung
Die Unfallversicherung, welche als optionaler Zusatz für Motorradversicherungen und Rollerversicherungen angeboten wird, lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz sind entweder durch den Arbeitgeber oder durch die Krankenkasse gegen Unfall versichert. Die Unfallversicherung lohnt sich nur dann, wenn der Lenker des Motorrads oder Rollers Personen aus dem Ausland mitnimmt, die nicht gegen Unfall versichert sind.
Pannenhilfe / Assistance
Die Versicherungszusatz «Pannenhilfe für Motorrad- und Rollerversicherungen» bietet Unterstützung bei einem Unfall und deckt die Kosten der Pannenhilfe. Weiter wird je nach Versicherung sogar ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt. Gewisse Versicherungen bieten auch Assistance und Pannenhilfe für ganz Europa an. Die Pannenhilfe sollte bei der Versicherung für Motorräder nicht fehlen. Bei regelmässigen Motorradfahrten ausserhalb der Schweiz, sollte die Pannenhilfe auf den EU-Raum erweitert werden.
FAQ
Mit der Sistierung ist die Hinterlegung der Kontrollschilder gemeint. Wenn Sie einen Sistierungsverzicht bei der Versicherung unterschreiben, verzichten Sie auf die Möglichkeit, die Kontrollschilder bei Nichtbenützung zu hinterlegen. Im Gegenzug erhalten Sie eine tiefere Jahresprämie.
Der Sistierungsverzicht bei der Motorradversicherung lohnt sich jedoch nur, wenn Sie Ihr Motorrad, Roller oder Vespa mehr als 9 Monate im Jahr benützen. Andernfalls ist eine Hinterlegung der Kontrollschilder kostengünstiger.
Die Versicherung für Ihr Motorrad, Roller oder Vespa kann in folgenden Fällen gewechselt respektive aufgelöst werden:
Schadenfall
Auflösung des Vertrags im Schadenfall durch die Versicherung oder den Kunden.
Kündigung der Motorradversicherung
Die Kündigungsfrist (gemäss Vertag) ist massgebend für eine gültige Vertragsauflösung. Die ordentliche Kündigung kann erst bei Vertragsablauf erfolgen.
Halterwechsel
Wird das Kontrollschild auf eine Person oder Unternehmung übertragen, endet die Versicherungslaufzeit automatisch. Die Prämie der Restlaufzeit wird von der Versicherung zurückbezahlt.
Motorradwechsel
Die Motorradversicherung können Sie bei einem Wechsel des Motorrads (z.B. Neukauf / Austausch) auflösen und bei einer günstigeren Versicherung abschliessen.
Prämienerhöhung
Erhöht die Versicherung die Prämie, können Sie nach Bekanntgabe durch die Versicherungsgesellschaft die Motorradversicherung auf Ende Jahr künden.
Vollkasko ist in der Regel nur dann sinnvoll, wenn das Motorrad weniger als 4 Jahre alt ist. Beim Leasing wird eine Vollkasko-Versicherung durch die Leasinggesellschaft vorgeschrieben. Die Kosten für Motorradversicherungen können unter Umständen hoch ausfallen. Ein Vergleich der Prämien ist in jedem Fall empfehlenswert.
Die Teilkasko wird empfohlen für neuwertige Motorräder und Roller, deren Erstzulassung maximal 7 Jahre zurückliegt.