Abredeversicherung
Bei unbezahltem Urlaub oder Arbeitslosigkeit gegen Nichtberufsunfälle nach UVG versichert sein.
Verlängerung der Nichtberufsunfallversicherung
Als Angestellter verfügen Sie durch Ihren Arbeitgeber über die Nichtberufsunfallversicherung. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird oder Sie einen unbezahlten Urlaub nehmen, endet nach einem Monat auch der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle. Die Unfallversicherung kann jedoch auf begrenzte Zeit mit der Abredeversicherung verlängert werden.
Durch eine sogenannte Abredeversicherung können Sie die Deckung für Nichtberufsunfälle bis auf maximal 6 Monate verlängern.
Gut zu wissen
- Die Abredeversicherung verlängert den Schutz gegen Nichtberufsunfälle.
- Deckung für Nichtberufsunfälle durch eine Abredeversicherung ist zeitlich beschränkt.
- Die Deckung gegen Unfälle ist in der Regel weltweit vorhanden.
Abschluss einer Abredeversicherung
Nachdem Sie Ihre Arbeitsstelle aufgegeben haben oder weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie noch während 31 Tagen in einer sogenannten Nachdeckungsfrist gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Abredeversicherung muss noch vor Ablauf der obligatorischen Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Weiter muss die Abredeversicherung bei der Versicherung abgeschlossen werden, bei welcher Sie aktuell gegen Unfall beim Arbeitgeber versichert sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Andernfalls können Sie sofort durch insurando die Abredeversicherung online abschliessen.
FAQ
Die Verlängerung des Versicherungsschutzes beträgt maximal sechs Monate.
- Sie treten einen unbezahlten Urlaub an.
- Das Arbeitsverhältnis wurde beendet und Sie haben sich nicht unmittelbar bei der Arbeitslosenstelle gemeldet.
- Sie verlieren Ihre Arbeitsstelle und finden keine neue Anstellung.
- Ihr neues Arbeitspensum beträgt weniger als 8 h / Woche.
- Sobald Sie eine neue Anstellung von mehr als 8 h / Woche antreten.
- Die Laufzeit wird unterbrochen, wenn Sie z.B. Wochenkurse beim Militär oder Kurse beim Zivilschutz antreten.