Wer benötigt eine Bootsversicherung?

Bootsbesitzer in der Schweiz sind verpflichtet eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.

Eine Bootsversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken, Haftungsansprüchen, Diebstahl und Unfälle. Der Versicherungsschutz deckt ebenfalls Schäden, welche durch Unwetter oder böswillige Beschädigung entstehen können.

Gut zu wissen

  • Die Schiffsversicherung ist nur für Motorboote, Yachten und Segelboote gedacht.
  • Segelschiffe ohne Motor und einer Segelfläche von maximal 15m² sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit.
  • Im Gegensatz zur Bootshaftpflicht ist die Bootskasko freiwillig.

Wasserfahrzeugversicherung in der Schweiz

Als Besitzer oder Halter eines Bootes in der Schweiz, werden Sie bei einem Unfall oder Schadenfall zur Verantwortung gezogen. Die Haftpflichtversicherung für Ihr Boot ist obligatorisch. Zusätzlicher Schutz wie eine Bootskaskoversicherung ist zwar von Vorteil, dennoch freiwillig.

 

Haftpflicht

Eine Zulassung wird ohne entsprechende Haftpflichtversicherung nicht ausgestellt. Die Schiffshaftpflichtversicherung deckt Schäden, welches Ihr Boot an anderen Wasserfahrzeugen oder Personen verursacht. Die Deckungssumme muss in der Schweiz gemäss Gesetz mindestens CHF 2 Mio. betragen.

 

Teilkasko

Die Boot-Teilkaskoversicherung deckt Schäden, welche durch äussere Einflüsse entstehen. Dies beinhaltet in der Regel:

  • Schäden durch Feuer, Hochwasser, Sturm
  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Böswillige Beschädigung
  • Piraterie
  • Schäden bei Überwinterung

 

Vollkasko (Kollisionskasko)

Die Vollkaskoversicherung für Motor- und Segelboote deckt Schäden, welche der Lenker selbst zu verantworten hat, inklusive der Schäden durch fremde Einwirkung (Teilkasko). Die Versicherungen bieten unterschiedliche Deckungsvarianten bei der Bootskaskoversicherung an:

  • Einzelgefahrdeckung (Versicherte Leistungen sind aufgelistet)
  • Allgefahrendeckung (Alles ist versichert was nicht ausgeschlossen ist)

FAQ

Nein, Ruderboote und Schlauchboote sind gemäss Binnenschifffahrtsverordnung von der Versicherungspflicht befreit. Im Schadenfall müsste Ihre Privathaftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Es ist ratsam die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung auf Ausschlüsse zu prüfen.

Die Prämie ist auch von folgenden Faktoren abhängig:

  • Motor- oder Segelboot
  • KW Leistung
  • Preis, Grösse und Alter vom Wasserfahrzeug
  • Gewählter Selbstbehalt
  • Deckungssumme bei der Bootshaftpflicht
  • Deckungsvariante bei der Vollkasko
  • Versicherungsanbieter
  • Mögliche Zusatzdeckungen
  • Fahrgebiet (Binnengewässer, Nordsee, Mittelmeer)

Diese Deckung ist nicht obligatorisch. Mit einer Zusatzdeckung können Sie sich auch gegen Ansprüche von Wasserskifahrer absichern.

Bei der Einzelgefahrdeckung werden alle versicherten Gefahren in den Versicherungsbedingungen einzeln aufgelistet. Bei der Allgefahrendeckung sind alle Risiken versichert und Ausschlüsse werden in den Bedingungen der Wasserfahrzeugversicherung entsprechend vermerkt.