Was ist eine Gästeversicherung?

Die Schweiz ist bekannt für ihre atemberaubende Landschaft, reiche Kultur und gastfreundlichen Menschen, was sie zu einem beliebten Reiseziel für Besucher aus der ganzen Welt macht. Während Ihres Aufenthalts hier ist es wichtig, dass Sie ausreichend versichert sind, um das Beste aus Ihrem Besuch zu machen. Hier kommt die Gästeversicherung ins Spiel.

Eine Gästeversicherung ist eine spezielle Versicherung, die dafür entwickelt wurde, Besucher, Gäste und Touristen in der Schweiz gegen mögliche medizinische Kosten durch Unfälle oder Krankheiten zu schützen. Die Realität ist, dass die meisten ausländischen Krankenkassen nicht für Spitalaufenthalte und Heilungskosten in der Schweiz aufkommen. Daher bietet eine Gästeversicherung einen wertvollen, zeitlich begrenzten Versicherungsschutz, um Sie während Ihres Aufenthalts abzusichern.

Unabhängig davon, ob Sie zum Skifahren in die Alpen kommen, die malerischen Seen und Wälder erkunden oder einfach nur die Schweizer Lebensart geniessen wollen, bietet unsere Gästeversicherung die Gewissheit, dass Sie im Falle eines unvorhergesehenen medizinischen Notfalls abgesichert sind. So können Sie sich darauf konzentrieren, was wirklich zählt – die Erfahrung der Schönheit und Vielfalt, die die Schweiz zu bieten hat.

Die besten Angebote im Vergleich

Allianz Travel Schweiz

ab CHF

238.00

/ für 31 Tage **
Heilungskosten für Gäste Einzel

Die Allianz Travel Schweiz bietet in Partnerschaft mit der Elvia Versicherung eine Gästeversicherung für Besucher und Touristen in der Schweiz an.

Auszug der Leistungen:

  • Heilungskosten (Arzt & Medikamente)
  • Bergungskosten (bis CHF 5’000)
  • Rückführung an Wohnort (unbeschränkt)

Deckungshöhe:

  • Deckung: CHF 10’000, CHF 20’000 oder CHF 50’000 (Gültig für Schengen Visum)

Selbstbehalt: 

  • CHF 200

Das maximale Alter für den Versicherungsabschluss beträgt 80 Jahre.

* Gästeversicherung für 32 Tage, Deckungshöhe CHF 10'000
** Gästeversicherung für 31 Tage, Deckungshöhe CHF 50'000

Gut zu wissen

  • Die maximale Versicherungsdauer einer Gästeversicherung beträgt 6 Monate.
  • Das Höchstalter der Versicherungsnehmer beträgt 80 Jahre.
  • Der Selbstbehalt beträgt CHF 200 (Bei Personen ab 60 Jahren kann der Selbstbehalt unter Umständen höher ausfallen).
  • Die Gästeversicherung wird auch als Voraussetzung für ein Visum im Schengenraum benötigt.

Leistungen und Vorteile

Die Gästeversicherung ist darauf ausgelegt, Ihnen während Ihres Aufenthalts in der Schweiz einen umfassenden Schutz zu bieten. Die Leistungen und Vorteile dieser Versicherung sind vielfältig:

Umfassender medizinischer Schutz

Bei Krankheit und Unfall deckt unsere Gästeversicherung die Kosten für Arzt- und Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung. Dies bedeutet, dass Sie sich keine Sorgen um die Finanzierung von medizinischer Versorgung machen müssen, wenn Sie sie am meisten benötigen.

Medikamentenkosten

Neben der stationären Versorgung übernimmt die Gästeversicherung auch die Kosten für notwendige Medikamente. So können Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren, ohne sich Gedanken über die Bezahlung Ihrer Medikamente machen zu müssen.

Notfalltransporte

Im Falle eines Notfalls deckt die Versicherung die Kosten für Notfalltransporte. Sie können also sicher sein, dass Sie schnell und effizient die benötigte medizinische Hilfe erhalten.

Flexible Versicherungssummen

Bei Abschluss der Versicherung können Sie zwischen verschiedenen Versicherungssummen wählen – CHF 10‘000, CHF 20‘000 oder CHF 50‘000. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, den Schutz zu wählen, der Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget am besten entspricht.

Befristeter Schutz

Die Gästeversicherung bietet Schutz für bis zu 6 Monate. Sie müssen sich also keine Sorgen um langfristige Verpflichtungen machen. Darüber hinaus erfolgt die Kündigung automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, so dass es keine Komplikationen gibt.

Voraussetzung Schengen-Visum

Die Beantragung eines Visums für die Schweiz und die Schengen-Staaten erfordert eine angemessene Absicherung gegen mögliche medizinische Kosten während Ihres Aufenthalts. Eine Gästeversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens CHF 50’000 ist daher eine unerlässliche Voraussetzung für den Visumantrag. Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz gegen medizinische Notfälle und deckt Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente und Notfalltransporte ab.

Für Personen, die von der Visumspflicht befreit sind, wie z.B. Bürger aus der Europäischen Union, besteht mehr Flexibilität. Sie haben die Möglichkeit, die Höhe der Versicherungssumme nach ihren individuellen Bedürfnissen und ihrem Komfortniveau frei zu wählen.

In dem unerwarteten Fall, dass Ihr Antrag für das Schengen-Visum von der zuständigen Behörde abgelehnt wird, bietet die Gästeversicherung einen zusätzlichen Vorteil. Sie erhalten die bereits bezahlten Versicherungsprämien vollständig zurück. Dies reduziert das finanzielle Risiko, das normalerweise mit der Beantragung eines Visums verbunden ist und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie im Falle einer Ablehnung nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

FAQ

Die Gästeversicherung bietet eine breite Abdeckung, einschliesslich Krankenhauskosten, Arztkosten, Medikamente, Notfalltransport und Repatriierung. Nachdem Sie ein unverbindliches Angebot angefordert haben, werden wir Ihnen zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen.

In folgenden Fällen werden die Kosten nicht übernommen: Geburt, psychische Krankheiten, von Zahn- und Kieferbeschwerden sowie die Behandlung von Krankheiten, welche bereits vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren.

Die Laufzeit der Gästeversicherung kann je nach den Bedürfnissen des Kunden variieren. Wir bieten sowohl kurzfristige als auch langfristige Versicherungsdeckungen bis maximal 6 Monate an.

Normalerweise gibt es keine Wartefrist, und der Schutz beginnt, sobald die Police ausgestellt und die Prämie bezahlt ist.

Ja, da die Versicherung über Ihren aktuellen Gesundheitszustand Bescheid wissen muss. Die Gesundheitsfragen zur versicherten Person müssen wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt werden.