Gästeversicherung
Eine zeitlich begrenzte Krankenversicherung für ausländische Gäste und Touristen in der Schweiz.
Angebote vergleichenGästeversicherung in der Schweiz
Damit Besucher, Gäste und Touristen in der Schweiz gegen Unfall und Krankheit versichert sind, kann eine Gästeversicherung abgeschlossen werden. Da ausländische Krankenkassen für Spitalaufenthalte und Heilungskosten in der Schweiz in der Regel nicht aufkommen, ist ein zeitlich begrenzter Versicherungsschutz sinnvoll.
Angebote im Vergleich
* Gästeversicherung für 32 Tage, Deckungshöhe CHF 10'000
** Gästeversicherung für 31 Tage, Deckungshöhe CHF 50'000
Gut zu wissen
- Die maximale Versicherungsdauer einer Gästeversicherung beträgt 6 Monate.
- Das Höchstalter der Versicherungsnehmer beträgt 80 Jahre.
- Der Selbstbehalt beträgt CHF 200 (Bei Personen ab 60 Jahren kann der Selbstbehalt unter Umständen höher ausfallen).
- Die Gästeversicherung wird auch als Voraussetzung für ein Visum im Schengenraum benötigt.
- In folgenden Fällen werden die Kosten nicht übernommen: Geburt, psychische Krankheiten, Behandlung von Zahn- und Kieferbeschwerden sowie Krankheiten und / oder gesundheitliche Probleme, welche bereits vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren.
Leistungen und Vorteile
Bei Krankheit und Unfall werden Kosten für Arzt- und Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung), Medikamente und Notfalltransporte bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Die Höhe der Versicherungssumme von CHF 10‘000, CHF 20‘000 oder CHF 50‘000 kann bei Abschluss frei gewählt werden. Die Laufzeit der Gästeversicherung beträgt maximal 6 Monate. Eine Kündigung erfolgt automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Voraussetzung Schengen-Visum
Die Gästeversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens CHF 50‘000 wird benötigt, um ein Visum für die Schweiz und die Schengen-Staaten beantragen zu können. Personen, welche von einer Visumspflicht befreit sind, haben die Möglichkeit die Höhe der Versicherungssumme frei zu wählen.
Wird der Antrag für das Schengen-Visum von der Behörde abgelehnt, werden die bereits bezahlten Prämien von der Versicherung zurückerstattet.