Erdbebenversicherung in der Schweiz

In der Schweiz sind Hauseigentümer in der Regel schlecht oder kaum gegen Schäden bei Erdbeben versichert. Als einziger Kanton ist in Zürich die Erdbebenversicherung als Teil der kantonalen Gebäudeversicherung obligatorisch. In 17 weiteren Kantonen (AG, AR, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SH, SO, SG, TG, VD, ZG) deckt die kantonale Gebäudeversicherung mögliche Erdbebenversicherungen nur auf freiwilliger Basis. In allen anderen Kantonen (AI, BE, GE, OW, SZ, TI, UR, VS) verfügen Hausbesitzer über keine Versicherung.

Die Höhe der Deckung von Schäden durch die kantonale Gebäudeversicherung im Falle eines Erdbebens wird durch einen gemeinsamen Versicherungspool gedeckt. Dieser Fond der Gebäudeversicherungen in Zürich beträgt CHF 1 Mrd. Für die 17 anderen Kantone beträgt der Fonds 2 Mrd. Franken. Die restlichen Kantone verfügen über keinen Versicherungspool.

Die kantonale Gebäudeversicherung hat zudem folgende Voraussetzungen für eine Leistungen festgelegt:

  • Selbstbehalt mind. CHF 50000
  • Deckung erst ab einem Erdbeben der Stärke 7
  • Bei grossen Schäden erfolgt nur eine begrenzte Entschädigung

Das bedeutet, dass im Fall eines Erdbebens bis zur Stärke 6.9 die Gebäudeversicherungen nichts bezahlen müssen. Diese Versicherungslücke sollte durch eine private Erdbebenversicherung geschlossen werden.

Vorteile im Überblick

Hausbesitzer sollten aus verschiedenen Gründen eine private Erdbebenversicherung abschliessen:

  • Bereits ein Erdbeben der Stärke 4 bis 5 kann Häuser und deren Fassaden unter Umständen massiv beschädigen. Eine private Erdbebenversicherung zahlt auch bei kleinen Beschädigungen ohne eine Mindestbebenstärke.
  • Der Selbstbehalt liegt bei den privaten Erdbebenversicherungen erheblich niedriger und kann in der Regel auch frei gewählt werden.
  • Die Deckung kann unabhängig oder zusätzlich zur kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
  • Deckungssumme ist im Vertrag garantiert.

Gut zu wissen

  • Die Erdbebenversicherung ist ausser im Kanton Zürich in der ganzen Schweiz freiwillig.
  • Die Erdbebenversicherung als Teil der Gebäudeversicherung zahlt erst ab einer Bebenstärke der Stufe 7.
  • Die Erdbebenversicherung kann zusätzlich zur kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Erdbebenversicherungen im Vergleich

Achten Sie beim Vergleich der Erdbebenversicherungen auf folgende Eigenschaften:

  • Keine Mindestbebenstärke im Vertrag
  • Selbstbehalt sollte frei wählbar sein oder höchstens CHF 20’000 betragen.
  • Kosten für die Entsorgung, Reinigung sollten mitversichert sein
  • Abschluss einer vertraglich fixen Deckungssumme ist von Vorteil

FAQ

Ein Erdbeben mit einer Stärke von 6 kommt in der Schweiz gemäss dem schweizerischen Erdbebendienst alle 50 bis 150 Jahren vor. 1946 war das letzte starke Erdbeben in der Schweiz.

Dies ist abhängig vom Gebäudewert, Baujahr und Gebäudestandort. Die Kosten sind im Vergleich zu den gedeckten Leistungen verhältnismässig tief.

Beispiel:

Gebäudewert: CHF 1 Mio., Baujahr: 1950, Standort: Stadt Zürich

Kosten je nach Versicherung und Selbstbehalt zwischen CHF 260 und CHF 600 pro Jahr (Ohne Gewähr).