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Säule 3a: Maximalbetrag einzahlen – und Steuern sparen

Sich selbst ein Steuergeschenk machen: Das geht – und zwar ganz einfach. Wer bis Ende Jahr den Maximalbetrag ins Säule-3a-Konto einzahlt, spart bis zu 2000 Franken Steuern.

Den Maximalbetrag ins Säule-3a-Konto einzuzahlen, bedeutet für Erwerbstätige die sprichwörtlichen zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Der entsprechende Betrag kann vollumfänglich bei der Einkommenssteuer abgezogen werden. Zudem ermöglicht Ihnen eine 3. Säule viel Selbstbestimmung, sobald Sie auf das Rentenalter zugehen.

Steuervorteile dank der Säule 3a

Das Wichtigste vorweg: Die Säule 3a gehört zur privaten Vorsorge und ist somit freiwillig. Damit lassen sich Einkommenslücken aus der AHV (erste Säule) oder der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) schliessen. Zudem garantiert Ihnen die dritte Säule viel Selbstbestimmung im Rentenalter. Das sind aber längst nicht die einzigen Vorteile.

Mit freiwilligen Einzahlungen senken Erwerbstätige ihre Steuerrechnung markant. Je nach Wohnort fallen bis zu 2000 Franken weniger Steuern an. Der abzugsberechtigte Maximalbetrag wird in der Regel jedes Jahr oder alle zwei Jahre neu definiert. Für die laufende Steuerperiode liegt er bei 6883 Franken. Auf zwölf Monate umgelegt sprechen wir hier von einem Betrag in der Höhe von 573.60 Franken. Auch Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse können ein Säule-3a-Konto eröffnen. Für sie beträgt der jährliche Maximalbetrag 34’416 Franken.

3. Säule Konto eröffnen

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Wer kann ein Säule-3a-Konto eröffnen?

Voraussetzung für die Eröffnung eines Säule-3a-Kontos ist, dass Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Den Zeitpunkt der Kontoeröffnung wählen Sie individuell. Zu Ihrem eigenen Nutzen gilt aber die Faustregel: Je früher Sie einzahlen, desto besser. Denn es wirkt sich direkt auf die finanziellen Freiheiten aus, die Sie sich heute und im Rentenalter herausnehmen können.

Hierzu ein kleines Rechenbeispiel: Wer mit 35 Jahren damit beginnt, Jahr für Jahr konsequent den gesetzlichen Maximalbetrag einzuzahlen, spart bis zur Pensionierung rund 40’000 Franken Steuern. Für Selbständigerwerbende sind es 300’000 Franken und mehr.

Vorzeitige Auszahlung in Ausnahmefällen

Bereits fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters können Sie Gelder aus der Säule 3a beziehen. Doch was passiert, wenn sich Ihre Lebensumstände vor diesem Zeitpunkt ändern und sich unerwartet ein grosser Geldbedarf auftut? Der Gesetzesgeber hat einige Ausnahmesituationen definiert, in denen die Auszahlung der Säule 3a vorzeitig möglich ist:

  • Wechsel in die Selbstständigkeit oder Änderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Umzug ins Ausland
  • Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
  • Rückzahlung einer Hypothek

Bezug einer vollen IV-Rente (sofern Ihre Säule 3a keine Invaliditätsleistungen vorsieht)

Tipp: Mehrere Säule 3a-Konti anlegen

Zum Schluss noch ein kleiner Tipp: Legen Sie ruhig mehrere Säule-3a-Konti an, sofern dies in Ihrem Kanton zulässig ist. So können Sie Ihr Geld verteilen und es sich nach der Pensionierung in verschiedenen Steuerjahren auszahlen lassen. Auf diese Weise umgehen Sie eine hohe progressive Besteuerung. Denn je mehr Kapital Sie im gleichen Jahr beziehen, desto höher der Steuersatz.