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Das 3-Säulen-System der Schweiz im Überblick

Das Vorsorgesystem der Schweiz mit seinen drei Säulen ist im weltweiten Vergleich ein Vorzeigemodell. Staatliche, berufliche und private Vorsorge greifen ineinander – mit dem Ziel, alle Einwohner:innen finanziell abzusichern. Doch wie genau ist das 3-Säulen-System aufgebaut?

Wer hat’s erfunden? Genau: die Schweizer. Tatsächlich gehört das Schweizer Vorsorgemodell mit den drei Säulen im weltweiten Vergleich zu den verlässlichsten. Es reicht bis zur Gründung der AHV/IV/EO im Jahr 1948 zurück und ist seit 1972 sogar in der Bundesverfassung verankert. Das 3-Säulen-Vorsorgesystem garantiert der Schweizer Bevölkerung finanzielle Absicherung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Der Grundgedanke war immer schon ein Finanzierungsmodell aus einer staatlichen Existenzsicherung, einer betrieblichen Vorsorge sowie eine steuerbegünstigte private Vorsorge.

Aufbau des 3-Säulen-Systems der Schweiz

Das Vorsorgesystem der Schweiz ist auf drei Säulen aufgebaut: der staatlichen, der beruflichen sowie der privaten Vorsorge. Die 1. Säule ist die AHV (Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung). Sie dient der Existenzsicherung. Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG), sie soll nach der Pensionierung dabei unterstützen, den gewohntem Lebensstandard beizubehalten. Sowohl die erste als auch die zweite Säule sind obligatorisch.

Die 3. Säule bildet die private Vorsorge. Sie dient der zusätzlichen Absicherung und ist freiwillig. Mit der privaten Vorsorge lassen sich aber auch Steuern sparen und Risiken wie Todesfall und Erwerbsunfähigkeit versichern. Wer zusätzlich privat fürs Alter sparen möchte, zahlt in die Säule 3a (gebundene Vorsorge) und in die Säule 3b (freie Vorsorge) ein. Die Säule 3a ist deshalb interessant, weil sie steuerliche Vorteile bietet. Die Säule 3b bietet dafür mehr Flexibilität.

Verfügen Sie über eine private Vorsorge?

Damit Sie im nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten können, sollten Sie eine Sparversicherung abschliessen.

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3-Säulen-System im Überblick:

Die 1. Säule – staatliche Vorsorge

Die 1. Säule setzt sich zusammen aus:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen
  • EO (Erwerbsersatzordnung)

Sowohl die Mutter- als auch die Vaterschaftsentschädigungen werden aus der Erwerbsersatzordnung bezahlt. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen beteiligen sich je hälftig an den monatlichen Beiträgen. Die staatliche Vorsorge hat das Ziel, die minimale Existenzgrundlage sicherzustellen.

 

Die 2. Säule – berufliche Vorsorge

Die 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems bildet die berufliche Vorsorge (BVG), die in der Umgangssprache auch oft «Pensionskasse» genannt wird. Angestellte mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 21 510.– sind durch die vom Arbeitgeber gewählte Pensionskasse und den automatisch getätigten BVG-Abzug versichert. Auch hier werden die monatlichen Beiträge hälftig von den Angestellten und dem Arbeitgeber getragen. Ebenfalls zur 2. Säule gehören die berufliche Unfallversicherung, die Krankentaggeldversicherung sowie die Freizügigkeitseinrichtungen. Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, dass die Versicherten und deren Angehörige den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall fortsetzen können.

 

Die 3. Säule – private Vorsorge

Die private Vorsorge bildet die 3. Säule im 3-Säulen-System der Schweiz und besteht aus der Säule 3a und Säule 3b. In die Säule 3a können alle Erwerbstätigen in der Schweiz bis zu einem Maximalbetrag einzahlen und damit Steuern sparen. Die Säule 3b zählt zur freien Vorsorge. Hier kann jeder und jede einzahlen und es gibt keinen Maximalbetrag, aber auch keine Steuererleichterungen. Einzahlungen in die  3. Säule sind freiwillig. Da die Leistungen aus der 1. und der 2. Säule heutzutage oftmals nicht ausreichen, um im Alter den gewohnten Lebensstil aufrechtzuerhalten, entscheiden sich viele Menschen in der Schweiz für eine zusätzliche private Vorsorge.