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Was ist der Selbstbehalt bei der Krankenkasse?

Der Selbstbehalt dient als eine Art Schutzmechanismus für die Krankenkassen, um sicherzustellen, dass die Versicherten einen angemessenen Anteil an den Kosten ihrer eigenen medizinischen Versorgung tragen. Er dient auch dazu, den Missbrauch von Gesundheitsleistungen zu begrenzen, indem er eine finanzielle Verantwortung für die Versicherten schafft.

Im Schweizer Gesundheitssystem beträgt der Selbstbehalt nach dem Ausschöpfen der Franchise 10% der weiteren Gesundheitskosten, bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie für jede medizinische Leistung, die Sie in Anspruch nehmen, einen Anteil von 10% der Kosten tragen, bis der jährliche Höchstbetrag erreicht ist.

Wenn die Kosten für medizinische Leistungen in einem Jahr besonders hoch sind und den Höchstbetrag für den Selbstbehalt überschreiten, übernimmt die Krankenkasse alle weiteren Kosten. Dies schützt Versicherte vor unerwartet hohen Gesundheitskosten und stellt sicher, dass die notwendige medizinische Versorgung immer zugänglich ist.

Berechnung

Erst wenn die Franchise bezahlt ist, müssen Sie 10% der Gesundheitskosten übernehmen.

Beispiel:

Ihre Gesundheitskosten betragen CHF 1’000 im Jahr. Ihre Franchise beträgt CHF 300. Sie bezahlen total CHF 370 an die Gesundheitskosten. (300.- Franchise + 10% Selbstbehalt von 700.- = 370.-)

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Ausnahmen

Sonderfall Medikamente

Wer ein Originalmedikament kauft, bei welchem eigentlich ein Generikum vorhanden ist, muss mit einem Selbstbehalt von 20% rechnen. Generika werden mit 10% berechnet. Folglich ist es ratsam in der Apotheke immer nach einem Generikum zu fragen, um eine tiefere Kostenbeteiligung zu erhalten.

Schwangerschaft

Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis zu 2 Monate nach der Geburt wird auf eine Kostenbeteiligung komplett verzichtet. Das bedeutet, weder Franchise noch ein Selbstbehalt wird in dieser Zeitperiode fällig. Dies betrifft alle Gesundheitskosten, welche von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anerkannt sind.

Unfallversicherung durch Arbeitgeber

Bei einem Unfall ist es wichtig, dass die obligatorische Unfallversicherung durch den Arbeitgeber die Kostendeckung übernimmt und nicht die Krankenkasse. Dann fällt nämlich die Kostenbeteiligung und somit auch der Selbstbehalt weg!

Kostenbeteiligung Spitalaufenthalt

Ein wesentlicher Aspekt, den man bei der Kostenbeteiligung in der Schweizer Krankenversicherung berücksichtigen muss, betrifft die Spitalaufenthalte. Für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen, fällt zusätzlich zum Selbstbehalt eine Gebühr von CHF 15 an. Diese wird als Spitalgebühr bezeichnet und ist eine weitere Art der Beteiligung des Versicherten an den Kosten für die Gesundheitsversorgung.

Ausnahme

Kinder und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden, sowie Frauen, die Mutterschaftsleistungen in Anspruch nehmen, sind von dieser Gebühr befreit. Dies bedeutet, dass sie während eines Krankenhausaufenthalts keine zusätzlichen CHF 15 pro Tag zahlen müssen.