Berechnung
Erst wenn die Franchise bezahlt ist, müssen Sie 10% der Gesundheitskosten übernehmen.
Beispiel:
Ihre Gesundheitskosten betragen CHF 1’000 im Jahr. Ihre Franchise beträgt CHF 300. Sie bezahlen total CHF 370 an die Gesundheitskosten. (300.- Franchise + 10% Selbstbehalt von 700.- = 370.-)
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Sonderfall Medikamente
Wer ein Originalmedikament kauft, bei welchem eigentlich ein Generikum vorhanden ist, muss mit einem Selbstbehalt von 20% rechnen. Generika werden mit 10% berechnet. Folglich ist es ratsam in der Apotheke immer nach einem Generikum zu fragen, um eine tiefere Kostenbeteiligung zu erhalten.
Schwangerschaft
Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis zu 2 Monate nach der Geburt wird auf eine Kostenbeteiligung komplett verzichtet. Das bedeutet, weder Franchise noch ein Selbstbehalt wird in dieser Zeitperiode fällig. Dies betrifft alle Gesundheitskosten, welche von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anerkannt sind.
Unfallversicherung durch Arbeitgeber
Bei einem Unfall ist es wichtig, dass die obligatorische Unfallversicherung durch den Arbeitgeber die Kostendeckung übernimmt und nicht die Krankenkasse. Dann fällt nämlich die Kostenbeteiligung und somit auch der Selbstbehalt weg!
Kostenbeteiligung Spitalaufenthalt
Ein wesentlicher Aspekt, den man bei der Kostenbeteiligung in der Schweizer Krankenversicherung berücksichtigen muss, betrifft die Spitalaufenthalte. Für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen, fällt zusätzlich zum Selbstbehalt eine Gebühr von CHF 15 an. Diese wird als Spitalgebühr bezeichnet und ist eine weitere Art der Beteiligung des Versicherten an den Kosten für die Gesundheitsversorgung.
Ausnahme
Kinder und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden, sowie Frauen, die Mutterschaftsleistungen in Anspruch nehmen, sind von dieser Gebühr befreit. Dies bedeutet, dass sie während eines Krankenhausaufenthalts keine zusätzlichen CHF 15 pro Tag zahlen müssen.