Zahnspangen für Kinder
Jedes zweite Kind in der Schweiz benötigt eine Zahnspange. Zahnfehlstellungen entwickeln sich bei Kindern bereits in frühen Jahren. Bereits vor dem 6. Lebensjahr wird festgestellt, ob sich die Zähne und das Gebiss korrekt entwickeln. In der Regel wird nicht vor dem 10. Lebensjahr mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen. Bei Kindern wird üblicherweise die Zahnspange nach dem Zahnwechsel eingeführt.
Kosten der Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen:
- Aussenliegende Zahnspange mit Brackets ab CHF 3’000
- Innenliegende Zahnspange mit Brackets für Jugendliche ab CHF 7’000
- Durchsichtige Zahnspange Invisalign für Jugendliche bis CHF 12’000
- Herausnehmbare Zahnspange ab CHF 3’000
- Aussenzahnspange (Wird nachts getragen) ab CHF 3’000
Zahnspangen für Erwachsene
Auch bei Erwachsenen können Zahnfellstellungen mittels Zahnspangen behoben werden. Bei Erwachsenen sind oftmals ästhetische Korrekturen der Grund einer kieferorthopädischen Behandlung.
Kosten der Zahnspangen bei Erwachsenen:
- Festsitzende Zahnspange oder Invisalign CHF 4’000 bis CHF 12’000
- Innenliegende Zahnspange (Lingualtechnik) CHF 7’000 bis CHF 15’000
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Zahnspangen werden von der Zahnversicherung übernommen. Informieren Sie sich jetzt.
Zahnversicherung Offerte bestellenKostenbeteiligung der Grundversicherung
Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlungskosten bei Zahnfehlstellungen und beteiligt sich auch nicht an Zahnspangen oder sonstigen Zahnarztkosten. Lediglich bei sehr schweren Erkrankungen wird sich die obligatorische Krankenversicherung beteiligen. Es ist folglich ratsam so früh wie nur möglich eine Zahnversicherung für sich oder für sein Kind abzuschliessen.
Zahnversicherung
Das Angebot an Zahnversicherungen ist gross. Faste jede Krankenkasse in der Schweiz bietet eine Zahnzusatzversicherung mit Kostenbeteiligung für die Zahnspange an. Es lohnt sich deshalb einen Vergleich der Zusatzversicherungen zu machen.
Für einem Eintritt in die Zusatzversicherung wird in der Regel ein Gesundheitsfragebogen und ein Attest benötigt. Sind die Zähne in einem schlechten Zustand, kann die Aufnahme verweigert werden. Es lohnt sich folglich so früh wie nur möglich sich um eine Aufnahme zu bemühen.
Wichtiger Vorteil für Kinder
Kinder können bis zu einem Alter von 3 oder 4 Jahren ohne Attest in eine Zahnversicherung aufgenommen werden. Da bei Kleinkindern die Zähne noch nicht ausgebildet und Fehlstellungen noch nicht sichtbar sind, sollte unbedingt von diesem Vorteil Gebrauch gemacht werden. Bei Abschluss einer Zahnversicherung beteiligt sich dann die Versicherung grosszügig an den Kosten der Zahnspange.