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Gepäck verloren: Was bezahlt die Versicherung?

Die Freude auf die kommenden Ferien ist gross, umso ärgerlicher ist es, wenn das Gepäckstück am Zielflughafen nicht ankommt.

Gemäss Statistik gehen jedes Jahr 20 Millionen Gepäckstücke auf Flugreisen verloren, kommen am falschen Zielflughafen an oder verspäten sich erheblich. In diesem Artikel zeigen wir, welche Versicherung für verlorenes Gepäck aufkommt,  wie hoch die Entschädigung der Fluggesellschaft ist und wie Sie sich vor Gepäckverlust am besten schützen können.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist ein weit verbreiteter Versicherungsschutz, der sich auch auf Reisen als nützlich erweist. Viele wissen jedoch nicht, dass die Hausratversicherung nicht nur Risiken rund um das Zuhause abdeckt, sondern auch bei Diebstahl oder Verlust von Gepäck einspringen kann, wenn die Zusatzdeckung «Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung enthalten ist. In diesem Fall kann die Hausratversicherung den Verlust von Mobiltelefonen, Kameras, Laptops und anderem Reisegepäck decken. Der Versicherungssumme ist jedoch in der Regel auf max. CHF 2’000 begrenzt.

Reiseversicherung

Sollte die Deckung der Hausratversicherung nicht ausreichen, können Sie zusätzlich eine Reisegepäckversicherung abschliessen. Die Reisegepäckversicherung kann als eigene Versicherung oder als Teil der Reiseversicherung abgeschlossen werden. Infolge der zusätzlichen Leistungen lohnt es sich jedoch eine Reiseversicherung für ein Jahr abzuschliessen, da weitere Leistungen wie Annullationskosten, Heilungskosten und Rückführung enthalten sind.

Die Reiseversicherung deckt nicht nur Gepäckverlust!

Bei Annullation der Reise, bei Verlust des Reisegepäcks und bei Krankheit oder Unfall übernimmt die Reiseversicherung sämtliche Kosten.

Mehr Informationen

Haftung der Fluggesellschaft

Das Montrealer Übereinkommen von 1999 regelt die Haftung von Fluggesellschaften für beschädigtes, verlorenes oder verspätetes Gepäck. Es gilt ein maximaler Entschädigungsbetrag von CHF 1’481.20  pro Passagier (Stand Februar 2020)

Falls Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt wird, können Sie auch eine Entschädigung von bis zu CHF 1’481.20 verlangen. Dies gilt auch, wenn das Gepäck vom Transportunternehmen als verloren anerkannt wird oder 21 Tage nach dem geplanten Ankunftstag noch nicht angekommen ist. Für verspätetes Gepäck gelten dieselben Regeln. Die Schadensmeldung sollte innerhalb von 7 Tagen bei Beschädigung oder Verlust, bzw. 21 Tagen bei Verspätung erfolgen.

Handelt das Transportunternehmen grob fahrlässig oder vorsätzlich, gibt es keine Entschädigungsgrenze. Für Handgepäck haftet das Transportunternehmen nur bei eigenem Verschulden. Einhaltung der Meldefristen ist entscheidend für den Anspruch auf eine Entschädigung.

Vorsichtsmassnahmen und Tipps

Es ist wichtig, vorausschauend zu handeln und bestimmte Massnahmen zu ergreifen, um die Unannehmlichkeiten im Falle eines verlorenen Gepäcks zu minimieren:

  • Nehmen Sie alle wichtigen Gegenstände, die Sie in den nächsten 24 Stunden benötigen, in Ihr Handgepäck auf.
  • Lassen Sie elektronische Geräte wie Laptops auf Autoreisen nie sichtbar im Fahrzeug liegen.
  • Erstellen Sie eine Liste mit allen Gegenständen in Ihrem Gepäck und sammeln Sie Quittungen und Belege, um den Wert Ihrer verlorenen Gegenstände nachweisen können.
  • Melden Sie den Verlust Ihres Gepäcks sofort beim Lost & Found-Schalter am Flughafen. Sie erhalten von der Fluggesellschaft normalerweise eine Teilentschädigung und eine schriftliche Bestätigung der Verlustmeldung.