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Alkohol & Drogen am Steuer: Das sind die Regeln in der Schweiz

In der Schweiz ist das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzlich geregelt. Wobei beim Alkohol eine gewisse Toleranzgrenze vorhanden ist, gibt es bei Drogen nach wie vor kein Pardon.

Es ist erschreckend, aber wahr: Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz 95’141 Führerausweise entzogen. Davon wurden 13’043 wegen Angetrunkenheit und 6’906 infolge Drogensucht oder Drogeneinfluss entzogen. Welche Massnahmen auf Sie zukommen, wenn Sie angetrunken oder unter Drogen ein Auto lenken, möchten wir in diesem Beitrag aufzeigen.

Was ist erlaubt?

Fahren unter Alkohol ist unter gewissen Umständen bis zu einer gewissen Menge erlaubt. Betäubungsmittel sind jedoch nicht erlaubt, auch nicht in geringen Mengen.

Als Neulenker

Neulenker sind Personen unter 25 Jahren oder Personen, welche den Führerausweis maximal 2 Jahre haben. Bei Neulenker gilt ein absolutes Alkoholverbot. Die 0,0 Promille (gesetzlicher Grenzwert von 0,1 Promille) gilt auch für Fahrschüler, Fahrlehrer, Begleitpersonen bei Lernfahren und Chauffeure. Werden Sie mit Alkohol erwischt, dann verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Im Wiederholungsfall ist der Führerschein weg und es gibt zusätzliche verkehrsmedizinische Auflagen und Kosten.

Als normaler Lenker

Der Blutalkoholwert darf maximal 0,5 ‰ betragen. Liegt der Atemalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Grenze von 0,25 mg/l machen Sie sich bereits strafbar. Sogar wenn der Atemalkoholwert bei 0,25 mg/l (entspricht 0,5‰ Promille) liegt, ist es der Polizei trotzdem erlaubt ein zusätzlicher Bluttest anzuordnen, um den genauen Blutalkoholwert bestimmen zu können.

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Fahren unter Alkoholeinfluss

Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt richtet sich die Strafe nach dem festgestellten Alkoholwert. Je höher der Promillewert, desto höher kann die Strafe ausfallen.

0,5 bis 0,79 Promille

Werden Sie mit einer Alkoholblutkonzentration von zwischen 0,5 und 0,79 Promille erwischt, droht Ihnen eine hohe Geldbusse mit Verwarnung und bei einem Verstoss gegen die Strassenverkehrsvorschriften einen Entzug des Führerausweises von mindestens einem Monat.

0,8 bis 1,59 Promille

Bei einem Blutalkoholwert von 0,8 bis 1,59 Promille wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen und bei einem Wiederholungsfall in einem Zeitraum von 2 Jahren zusätzlich mit einer hohen Geldstrafe mit Freiheitsentzug von bis zu 3 Jahren mit oder ohne Bewährung bestraft!

Mehr als 1,6 Promille

Werden Sie bei einer Polizeikontrolle mit einem Blutalkoholwert von mehr als 1,6 Promille erwischt drohen Ihnen schwerwiegende straf- und administrativrechtliche Konsequenzen: Zusätzlich zum Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit und einer möglichen Gefängnisstrafe müssen Sie sich einer Fahreignungsuntersuchung unterziehen. Diese Untersuchungen sind teuer und zeitintensiv. Sie müssen während Monaten abstinent bleiben und dies mittels Haarproben beweisen. Zusätzlich benötigen Sie ein positives Gutachten, damit Sie Ihren Führerausweis wieder erhalten.

Fahren unter Drogeneinfluss

Egal ob weiche oder harte Drogen, die administrativen und strafrechtlichen Konsequenzen sind drastisch. Wenn Sie unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug oder Motorrad lenken, werden Sie nicht nur eine hohe Busse erhalten, sondern Sie müssen den Führerausweis für mindestens 3 Monate abgeben und erhalten eine bedingte oder unbedingte Gefängnisstrafe. Bei einem Wiederholungsfall wird der Ausweis 12 Monate oder sogar auf unbestimmte Zeit entzogen.