Bussenkatalog
Folgende Geschwindigkeitsbussen werden nach Abzug der Toleranzmargen verhängt:
Innerorts (20, 30 & 50er Zone)
- Bis 15 km/h: Keine administrativen Massnahmen, Busse 40 – 250 Fr.
- 16-20 km/h: Anzeige, Verwarnung, Busse
- 21-24 km/h: Anzeige, mind. 1 Monat Führerausweis-Entzug, Busse
- Ab 25 km/h: Anzeige, mind. 3 Monate Führerausweis-Entzug, Busse
- Ab 40 km/h in einer 30er Zone sowie ab 50 km/h in einer 50er Zone handelt es sich um ein Raserdelikt
Ausserorts (60, 70 & 80er Zone) & Autostrasse (100er Zone)
- Bis 20 km/h: Keine administrativen Massnahmen, Busse 40 – 240 Fr.
- 21-25 km/h: Anzeige, Verwarnung, Busse
- 26-29 km/h: Anzeige, mind. 1 Monat Führerausweis-Entzug, Busse
- Ab 30 km/h: Anzeige, mind. 3 Monate Führerausweis-Entzug, Busse
- Ab 60 km/h handelt es sich um ein Raserdelikt
Autobahn (120er Zone)
- Bis 25 km/h: Keine administrativen Massnahmen, Busse 20 – 260 Fr.
- 26-30 km/h: Anzeige, Verwarnung, Busse
- 31-34 km/h: Anzeige, mind. 1 Monat Führerausweis-Entzug, Busse
- Ab 35 km/h: Anzeige, mind. 3 Monate Führerausweis-Entzug, Busse
- Ab 80 km/h: Raserdelikt
Spezialfall Raserdelikt
Handelt es sich bei der Geschwindigkeitsübertretung um ein Raserdelikt, dann werden sehr drastische Strafen verhängt.
- Beschlagnahmung des Fahrzeugs
- Ausweisentzug von mind. 2 Jahren
- Fahreignungsabklärung
- Hohe Busse
- Mögliche Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (bedingt, teilbedingt oder unbedingt)
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* Ohne Gewähr.
Individuelle Beurteilung
Sind Sie als einschlägiger Temposünder bekannt, sind die Strafen viel höher. Wer zum wiederholten Mal eine Anzeige wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kassiert, muss damit rechnen, dass der Führerausweis länger abgegeben werden muss.
Beispiel:
Sie werden auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 146 km/h (nach Toleranz-Abzug) geblitzt. Sie erhalten eine Verwarnung aber kein Ausweisentzug. Einen Monat später werden Sie innerorts in einer 50er Zone mit 70 km/h geblitzt (nach Toleranzabzug). Obwohl es sich nur um eine leichte Wiederhandlung handelt, wird Ihnen höchstwahrscheinlich der Führerausweis nun entzogen.
Richterlicher Ermessenspielraum
Wird Ihr Fall wegen Verletzung der Verkehrsregeln vor Gericht verhandelt, hat der Richter hinsichtlich der Höhe der Strafe einen hohen Ermessungsspielraum. Bei wiederholter grober Verletzung der Verkehrsregeln sind Strafen von 50’000 Fr. und mehr keine Seltenheit. Bei vermögenden Personen fallen Geldstrafen umso höher aus.