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Paket gestohlen: Was bezahlt die Versicherung und wer haftet?

Heute sollte eigentlich Ihr Paket geliefert werden. Doch die Vorfreude verblasst schnell, wenn Sie merken, dass Ihr Paket zwar geliefert wurde, jedoch nicht aufzufinden ist.

Wenn Sie das Paket nicht per Einschreiben bestellt haben, der Nachbar es nicht entgegengenommen hat und auch die Post die Lieferung bestätigt, dann ist ein Diebstahl nicht mehr ausgeschlossen. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wer für die Zustellung haftet und wie Sie nicht auf Ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben.

Das ist zu tun

Beachten Sie folgende Schritte, wenn Ihr Paket nicht wie geplant bei Ihnen angekommen ist:

  1. Informieren Sie den Online-Shop oder den Händler, dass Sie Ihr Paket nicht erhalten haben. Gewisse Online-Händler zeigen sich kulant und werden Ihnen die Ware erneut – per Einschreiben – zusenden.
  2. Fragen Sie bei der lokalen Poststelle nach. Informieren Sie die Post, dass Sie das Paket nicht erhalten haben.
  3. Schauen Sie bei den Nachbaren, ob das Paket aus Versehen an der falschen Adresse abgegeben wurde.
  4. Haben Sie Ihr Paket noch immer nicht gefunden, dann müssen Sie eine Anzeige bei der Polizei machen. Die lokale Polizei-Wache ist für die Aufnahme der Anzeige zuständig. Nehmen Sie die Belege und allfällige Zahlungsbestätigungen zur Polizei-Wache mit.
  5. Infomieren Sie Ihre Hausratversicherung, dass das Paket gestohlen wurde. Die Versicherung benötigt die sogenannte Fall ID der Polizei, damit Sie den Fall bearbeiten können.
  6. Schauen Sie in den nächsten Wochen bei Ricardo und Ebay nach, ob die gestohlene Ware angeboten wird. In der Regel versucht der Paketdieb die gestohlenen Sachen schnellstmöglich loszuwerden.

Haben Sie Paket-Diebstahl versichert?

Mit der richtigen Hausratversicherung sind Sie auch vor Paketdieben sicher!

Prämien berechnen

Was zahlt die Hausratversicherung?

In der Regel zahlt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden bei einem Paketdiebstahl abzüglich eines Selbstbehaltes von ca. 200 Fr. Wichtig ist, dass das Modul «einfacher Diebstahl» bei der Hausratversicherung enthalten ist.

Wann haftet die Post?

Gilt das Paket als zugestellt, hat sich die Angelegenheit für die Post erledigt. Ist das Paket nicht zugestellt und nicht mehr auffindbar, haftet die Post mit einem Betrag von 500 Fr.  Bei einem Einschreiben haftet die Post bis zu einem Betrag von 1’500 Fr.

Was tun bei Beschädigung?

Ist das Paket beschädigt, sollten Sie zuerst prüfen, ob die Ware noch intakt ist. Ab Zustellung haben Sie genau 8 Tage Zeit das Paket auf die nächste Postfiliale zu bringen und den Schaden anzuzeigen. Die Post wird dann den Schaden beurteilen und in der Regel gemäss der Post-AGB für die Beschädigung bis zu einem gewissen Betrag aufkommen.