Vorsichtsmassnahmen
Die folgenden Vorsichtmassnahmen sollten immer getroffen werden, um sich vor einem Einbruch schützen zu können:
Solide Türen und Schlösser
Investieren Sie in hochwertige, einbruchssichere Türen und Schlösser. Achten Sie darauf, dass Ihre Eingangstüren, einschliesslich der Kellertüren, solide sind und über sichere, schwer zu knackende Schlösser verfügen.
Fenstersicherung
Sorgen Sie für zusätzliche Sicherheit an Fenstern durch abschliessbare Fenstergriffe, Fenstergitter oder Sicherheitsfolien, um das Einschlagen der Fenster zu erschweren.
Alarmanlage
Eine gut sichtbare und effektive Alarmanlage kann Einbrecher abschrecken und im Falle eines Einbruchs die Nachbarn oder die Polizei alarmieren.
Bewegungsmelder und Beleuchtung
Installieren Sie Bewegungsmelder mit Beleuchtung im Aussenbereich Ihres Hauses. Gut beleuchtete Aussenbereiche können Einbrecher erfolgreich abschrecken.
Videoüberwachung
Moderne Überwachungskameras, die an strategischen Punkten rund um Ihr Haus angebracht sind, können potenzielle Einbrecher abschrecken und bei einem Einbruch Beweismaterial liefern.
Sicherheitsbewusstsein
Informieren Sie sich und Ihre Familie darüber, wie man sicherheitsbewusst handelt, z.B. Türen immer abschliessen, keine Fenster gekippt lassen und keine Hinweise auf Abwesenheit in sozialen Medien posten.
Wertgegenstände sicher aufbewahren
Bewahren Sie wichtige Dokumente und Wertgegenstände in einem Safe oder an einem anderen sicheren Ort auf.
Nachbarschaftshilfe
Ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn kann hilfreich sein. Sie können sich gegenseitig informieren und auf verdächtige Aktivitäten achten.
Schlüssel sicher aufbewahren
Verstecken Sie keine Ersatzschlüssel ausserhalb des Hauses. Dies ist eine gängige Praxis, die Einbrecher kennen.
Sicherheitsberatung
In vielen Regionen bieten Polizeidienststellen kostenlose Sicherheitsberatungen an. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Das zahlt die Versicherung bei Einbruch
Wird bei Ihnen in der Wohnung oder in Ihrem Haus eingebrochen, übernimmt in der Regel die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Hierbei werden Ihnen die gestohlenen und beschädigten Gegenstände zum Neuwert erstattet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie eine Beweispflicht haben. Sie müssen also belegen können, welche Gegenstände gestohlen oder beschädigt wurden. Dafür sind Kaufbelege, Fotos oder Inventarlisten hilfreich.
Schmuck und Bargeld sind in der Hausratversicherung oft nur bis zu einem bestimmten Höchstwert versichert. Dieser Wert variiert je nach Versicherungsvertrag und kann manchmal relativ niedrig sein. Für besonders wertvolle Stücke, wie teuren Schmuck oder Kunstgegenstände, empfiehlt sich daher der Abschluss einer speziellen Wertsachenversicherung, die eine höhere Deckung bietet.
Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Versicherung in der Regel nur für direkte Schäden aufkommt, die durch den Einbruch entstanden sind. Indirekte Kosten, wie die für Sicherheitsverbesserungen nach dem Einbruch, werden normalerweise nicht erstattet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Meldepflicht: Im Falle eines Einbruchs sollten Sie unverzüglich sowohl die Polizei als auch Ihre Versicherung informieren. Der Polizeibericht dient dabei oft als wichtiger Nachweis für den Versicherungsanspruch.
Darüber hinaus sollten Sie sich bewusst sein, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherung den Schaden übernimmt. Dazu gehört oft, dass das Haus oder die Wohnung angemessen gesichert war. Wenn beispielsweise Fenster offengelassen wurden oder die Tür nicht abgeschlossen war, könnte die Versicherung die Zahlung verweigern.