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Bezahlt die Krankenkasse das Hörgerät?

Ein Hörgerät kostet zwischen CHF 500 und CHF 4000. In der Schweiz haben fast 1 Millionen Menschen Probleme mit dem Gehör. Jedoch tragen nur gerade 250'000 Personen ein Hörgerät.

Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte, ob und in welchem Umfang die Krankenkasse die Kosten in der Schweiz für ein Hörgerät übernimmt und welche Versicherungen sich zusätzlich an den Kosten beteiligen.

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Kostenübernahme

Bei Hörproblemen bezahlt die Grundversicherung nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen ein Hörgerät. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die IV oder AHV einen Teil der Kosten übernimmt. Infolge der nicht vorhandenen Deckung der obligatorischen Grundversicherung kann sich eine freiwillige Zusatzversicherung lohnen.

Grundversicherung

Da Hörgeräte zu dem Hilfsmitteln gehören und nicht in der Gegenständeliste enthalten sind, wird sich die obligatorische Grundversicherung nicht an den Kosten beteiligen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die antragsstellende Person keine Leistungen aus den Sozialversicherungen (AHV / IV/) beziehen darf. Diese Situation ist höchst selten und betrifft z.B. Asylbewerbende und Auslandschweizer, die nie in die Sozialversicherung einbezahlt haben.

Invalidenversicherung (IV)

Die IV bezahlt alle 6 Jahre mindestens 20% der Kosten bei erwerbsfähigen Personen bis zu einem maximalen Betrag von 840 Franken pro Hörgerät. Für Kinder und Jugendliche bezahlt die IV 2830 Franken pro Hörgerät. Zusätzlich bezahlt die IV 40 Franken pro Hörgerät an die Batterie pro Jahr. Die Hörgeräte müssen vom Bundesamt für Sozialversicherungen zugelassen sein.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV bezahlt bei erfolgter Pensionierung pro Hörgerät 630 Franken alle 5 Jahre. Voraussetzung ist, dass der Hörverlust mindestens 35% beträgt, die Person in der Schweiz wohnhaft ist und bereits eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen bezieht. Jedoch zahlt die AHV im Gegensatz zur IV keinen Beitrag an Batterien oder Reparaturen.

Zusatzversicherung

Da im erwerbsfähigen Alter weder die obligatorische Grundversicherung noch die Invalidenversicherung einen wesentlichen Beitrag übernehmen, ist ein Abschluss einer Zusatzversicherung bereits in jungen Jahren empfehlenswert. Eine Zusatzversicherung kann bereits für unter 10 Franken pro Monat abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung können Sie somit eine Kostenerstattung von 100% erreichen. Ein weiterer grosser Vorteiler der freiwilligen Zusatzversicherung ist die grosszügige Kostenübernahme für teure und innovative Modelle. Mit einer Zusatzversicherung verfügen Sie somit immer über das beste Modell, dass auf dem Markt verfügbar ist.