Beschränkte Kostendeckung
Die Kostendeckung der komplementärmedizinischen Behandlungen ist in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beschränkt. Die Krankenkasse bezahlt nur Leistungen, wenn anerkannte Ärzte mit einer entsprechenden Ausbildung die Behandlung durchführen. Behandlungen durch diplomierte Therapeuten sind nur durch Kranken-Zusatzversicherungen abgedeckt.
Die Grundversicherung deckt seit 2012 fünf alternative Behandlungsmethoden ab:
- Akupunktur
- Anthroposophische Medizin
- Homöopathie
- Phytotherapie
- Traditionelle chinesische Medizin
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Zusatzversicherungen vergleichenKostenübernahme durch Zusatzversicherung
Damit komplementärmedizinische Behandlungen auch von Therapeuten und nicht nur von Ärzten abgerechnet werden können, benötigen Sie eine entsprechende Zusatzversicherung.
Beliebte komplementärmedizinische Behandlungen, die durch eine Zusatz-Krankenversicherung abgedeckt werden, sind u.a.; Osteopathie, Kinesiologie, Bachblüten-Therapie, tibetische Medizin oder sonstige naturheilkundliche Praktiken.
Zusätzlich übernimmt eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin auch die anerkannten Heilmittel für alternative Behandlungsmethoden. Diese Heilmittel werden in naturheilkundlichen Praktiken, bei der traditionellen chinesischen Medizin, bei der Homöopathie oder bei der Bachblüten-Therapie angewendet.
Die Versicherung bezahlt oftmals nur unter der Voraussetzung, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Vorbeugende Behandlungen werden nicht von der Versicherung übernommen. Dazu gehören auch komplementärmedizinische Behandlungen infolge Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Stress oder Verspannungen.