Leistungen in der Grundversicherung
In der Schweiz ist die Grundversicherung – oder auch obligatorische Krankenpflegeversicherung genannt – dafür zuständig, die grundlegenden medizinischen Bedürfnisse der Versicherten zu decken. Dies betrifft insbesondere notwendige Behandlungen, die durch Ärzte und andere medizinische Fachkräfte verschrieben werden.
In Bezug auf physiotherapeutische Behandlungen und Massagen gilt: Die Grundversicherung kommt für die Kosten einer physiotherapeutischen Behandlung auf, sofern ein Arzt Beschwerden bei Muskeln oder Gelenken diagnostiziert hat und diese Behandlung als medizinisch notwendig erachtet. Es ist zu beachten, dass für die Kostenübernahme eine ärztliche Verordnung erforderlich ist.
Massagen, die nicht unter den Begriff der physiotherapeutischen Behandlung fallen oder als Wellness- oder Entspannungsmassagen gelten, werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Das bedeutet, dass solche Massagen, selbst wenn sie zur Linderung von Beschwerden beitragen, nicht durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt sind, es sei denn, sie werden ausdrücklich als Teil einer medizinisch notwendigen Therapie verschrieben.
Wer also Massagen aus reinem Wohlbefinden oder zur Prävention in Anspruch nehmen möchte, muss diese selbst finanzieren oder eventuell eine Zusatzversicherung in Betracht ziehen, die solche Leistungen abdeckt.
Die besten Angebote
* Berechnungsgrundlage: Männlich, 39 Jahre aus Zürich
Möglichkeit der Zusatzversicherung
In der Schweiz bieten viele Krankenversicherer neben der obligatorischen Grundversicherung auch Zusatzversicherungen an, um Leistungen abzudecken, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Eine solche Zusatzversicherung kann insbesondere im Bereich der Komplementär- oder Alternativmedizin interessant sein.
Die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin könnte beispielsweise Massagen wie Hot-Stone Massage, Fussreflexzonenmassage oder auch Aromatherapie übernehmen. Es ist jedoch essenziell, sich im Voraus genau bei der Versicherungsgesellschaft zu informieren. Nicht alle Versicherer bieten die gleichen Leistungen an, und manchmal sind bestimmte Therapieformen oder Therapeuten ausgeschlossen. Zudem kann es sein, dass die Versicherung den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit oder eine Zertifizierung des Therapeuten verlangt.
Beteiligung an den Kosten
Wenn man sich für eine Zusatzversicherung entscheidet, ist es wichtig zu verstehen, in welchem Umfang die Kosten tatsächlich übernommen werden. Während einige Versicherungen einen festen Prozentsatz der Kosten decken, könnten andere einen Höchstbetrag pro Jahr oder pro Sitzung festlegen. Im Allgemeinen kann die Kostenbeteiligung je nach gewählter Zusatzversicherung und Leistung zwischen 40% und bis zu 90% variieren.