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Wann & wie melde ich mein Baby bei der Krankenkasse an?

Ein neues Familienmitglied bringt eine Menge Freude mit sich. Doch es ist wichtig, das Baby rechtzeitig bei der Krankenkasse anzumelden.

Die rechtzeitige Anmeldung des Neugeborenen bei der Krankenkasse ist von zentraler Bedeutung. In diesem Artikel zeigen wir auf, wann und wie Sie Ihr Baby bei Ihrer Krankenkasse anmelden und welche Zusatzversicherungen Sinn machen.

Vorgeburtliche Anmeldung: Warum und Wie?

Ein Aspekt, den viele Eltern nicht kennen, ist die Möglichkeit der vorgeburtlichen Anmeldung. Diese ermöglicht es Ihnen, die Krankenversicherung bereits während der Schwangerschaft abzuschliessen, sodass das Baby unmittelbar nach der Geburt versichert ist. Die vorgeburtliche Anmeldung sollte zwischen dem 4 und 8 Schwangerschaftsmonat abgeschlossen werden. Die frühzeitige Anmeldung garantiert zudem eine Aufnahme des Babys in die Zusatzversicherung, ohne dass eine Gesundheitsprüfung seitens der Krankenkasse vorgenommen werden muss. Weiter gibt es attraktive Rabatte und Vergünstigungen, wenn Sie sich für eine vorgeburtliche Anmeldung entscheiden.

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Anmeldung nach der Geburt

Falls Sie die vorgeburtliche Anmeldung nicht vorgenommen haben, haben Sie nach der Geburt Ihres Babys bis zu 3 Monate Zeit, um es bei einer Krankenkasse anzumelden. Während dieser Zeit ist Ihr Neugeborenes kostenlos über die Krankenversicherung der Eltern abgesichert, vorausgesetzt, mindestens ein Elternteil ist in der Schweiz krankenversichert.

Wahl der Krankenkasse und des Modells

Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Kind bei derselben Krankenkasse anzumelden, bei der Sie selbst versichert sind. Es ist ratsam, verschiedene Krankenkassen zu vergleichen, um die besten Bedingungen für Ihr Kind zu finden. Berücksichtigen Sie dabei die monatlichen Prämien, den Umfang der Deckung, die Wahl des Versicherungsmodells und die Qualität des Kundenservices. In diesem Zusammenhang lohnt es sich auch die Liste der Krankenkassen mit den besten Bewertungen anzuschauen.

Ausserdem sollten Sie bei der Anmeldung auch das Versicherungsmodell berücksichtigen. In der Schweiz gibt es verschiedene Modelle, wie das Hausarztmodell, das HMO-Modell oder das Telmed-Modell, die sich in der Art der Erstbehandlung und den Prämien unterscheiden.

Sinnvolle Zusatzversicherungen für Ihr Baby

Abgesehen von der obligatorischen Grundversicherung, bieten die Krankenkassen auch eine Reihe von Zusatzversicherungen an. Diese können zusätzliche Leistungen abdecken, die nicht in der Grundversicherung enthalten sind.

Zahnversicherung: Die Zahnversicherung übernimmt die Kosten für zahnmedizinische Behandlungen. Eine frühzeitige Versicherung kann helfen, die Kosten für zukünftige Zahnbehandlungen zu decken.

Spitalzusatzversicherung: Eine Spitalzusatzversicherung kann Ihrem Kind eine freie Arzt- und Spitalwahl, ein Einzel- oder Zweibettzimmer und andere Annehmlichkeiten bieten, die über die Grundversicherung hinausgehen.

Komplementärmedizin: Diese Zusatzversicherung deckt die Kosten für alternative und komplementäre Behandlungen, die von der Grundversicherung oft nicht abgedeckt sind.

Brillen- und Kontaktlinsen: Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind später einmal eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen wird, könnte diese Deckung sinnvoll sein.