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Das übernimmt die Krankenkasse bei Schwangerschaft und Geburt

Wir zeigen in diesem Beitrag, welche Leistungen in der Mutterschaft von der Krankenkasse übernommen werden und wann eine Zusatzversicherung benötigt wird.

In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenversicherung nicht nur die medizinischen Check-Ups, sondern auch einen Teil der Kosten für Kurse und Beratungen. Wir haben die wichtigsten Leistungen für Sie zusammengefasst.

Zusatzversicherung für werdende Mütter

Schliessen Sie eine Zusatzversicherung ab, bevor Sie Schwanger werden. Es lohnt sich!

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Kostenübernahme in der Grundversicherung

Die Mutterschaftsleistungen in der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt. Wird während der Schwangerschaft eine Behandlung bis zur 12 Schwangerschaftswoche benötigt, wird die gewählte Franchise und der Selbstbehalt fällig. Ab der 13. Schwangerschaftswoche wird keine Kostenbeteiligung bei Komplikationen mehr fällig.

Folgende Leistungen sind von der Grundversicherung während der Schwangerschaft und nach der Geburt gedeckt:

Vorbereitungskurse

Für den Geburtsvorbereitungskurs wird eine Pauschale von CHF 150 bezahlt. Der Schwangerschaftskurs sollte idealerweise zwischen der 24 und der 28 Schwangerschaftswoche stattfinden.

Entbindung

Alle Leistungen, welche bei der Geburt anfallen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Entbindung kann entweder Zuhause oder im Spital erfolgen.

Schwangerschaftskontrollen

Folgende Untersuchungen sind gedeckt: Sieben Kontrolluntersuchungen beim Arzt sowie zwei Ultraschalluntersuchungen und Laboranalysen. Sollte es sich um eine Risikoschwangerschaft handeln, sind die Anzahl der Untersuchungen – welche von der Versicherung übernommen werden – unbeschränkt.

Aufenthalt im Spital

Nach einer normalen Geburt werden maximal 5 Tage und bei einem Kaiserschnitt maximal 8 Tage in der stationären Pflege im Spital bezahlt.

Stillberatung

Es werden drei Stillberatungen von der Grundversicherung übernommen.

Nachuntersuchung

Die Nachuntersuchungen werden 6 bis 10 Wochen nach der Geburt durch eine ärztliche Fachperson durchgeführt.

Privat & Zusatzversicherung

Mit einer Spitalzusatzversicherung geniessen Sie während des Spitalaufenthaltes mehr Privatsphäre in einem Einbett- oder Zweibettzimmer. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit mit einer Privat- oder Halbprivatversicherung den Arzt für die Entbindung selbst wählen zu können. Vergleichen Sie bei insurando die möglichen Zusatzversicherungen für mehr Komfort im Spital.

Eine Privatversicherung kann viele Vorteile bei einer Spitaleinweisung bringen. Gerade als werdende Mutter ist der Stress vor einer Entbindung sehr gross. Sollten Komplikationen auftreten, kann es unter Umständen beruhigend sein, wenn ein erfahrener Gynäkologe und nicht ein Assistenzarzt die Entbindung durchführt. Schliessen Sie so früh wie möglich eine Privatversicherung ab, denn die erfolgreiche Aufnahme in eine Privatversicherung wird mit zunehmendem Alter schwieriger.