Spitalzusatzversicherung kurz erklärt

Die Spitalzusatzversicherung ist ein zusätzliches Versicherungsprodukt, das entwickelt wurde, um die Lücke zu schliessen, die durch die Limitierungen der obligatorischen Grundversicherung entsteht. Die Grundversicherung deckt zwar bereits eine Spitalbehandlung in Ihrem Wohnkanton und schweizweit bei Notfällen ab, jedoch sind die Deckung und die Flexibilität oft beschränkt. Insbesondere bei ausserkantonalen Behandlungen hängt die Kostenübernahme davon ab, ob zwischen Ihrem Spital und Ihrer Versicherung eine Vereinbarung besteht.

Diese freiwillige Zusatzversicherung setzt hier an. Sie übernimmt die Kosten für eine Reihe von Leistungen und Diensten, die während eines Spitalaufenthalts anfallen können. Dazu gehören Übernachtungen, die Behandlung durch spezialisierte Ärzte, Medikamente, umfangreiche Analysen und die Betreuung durch die leitenden Ärzte.

Jedoch ist die Spitalzusatzversicherung nicht nur eine Kostendeckung – sie bietet auch einen deutlichen Mehrwert in Form von zusätzlichem Komfort und Flexibilität. Ein wesentliches Merkmal ist die Möglichkeit, eine bessere Unterbringung während Ihres Spitalaufenthalts zu wählen. So können Sie beispielsweise ein Einzel- oder Zweibettzimmer wählen, anstatt in einem Mehrbettzimmer untergebracht zu sein. Das bietet mehr Privatsphäre und Ruhe während Ihrer Genesungszeit.

Gut zu wissen

  • Die Versicherung bietet mehr Komfort bei einer Behandlung im Spital.
  • Betreuung durch leitende Oberärzte und Chefärzte.
  • Sie verfügen über die Flexibilität, das Spital und den Arzt frei zu wählen.

Welche Modelle gibt es?

In der Regel bieten die Versicherungen vier verschiedene Modelle an. Die jeweiligen Angebote können auf die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse angepasst werden.

Halbprivate Versicherung

Mit der halbprivaten Versicherung haben Sie Anspruch auf ein Zweibettzimmer und werden durch den Oberarzt anstatt des Assistenzarztes betreut.

Privatversicherung

Mit einer privaten Krankenversicherung sind Sie berechtigt im Spital ein Einzelzimmer zu beziehen. Zusätzlich werden Sie vom Chefarzt betreut.

Allgemeine Abteilung für die ganze Schweiz

Die allgemeine Abteilung für die ganze Schweiz berechtigt Sie das Spital in Ihrem Wunschkanton zu wählen. Durch die freie Spitalwahl müssen Sie auch nicht die Mehrkosten für höhere Fallpauschale bezahlen.

Flexible Modelle

Beim Flex-Modell können Sie die Wahl der Spitalabteilung beim Spitaleintritt festlegen. Die Kostenbeteiligung für Halbprivat oder Privat wird beim Abschluss der Spitalzusatzversicherung festgelegt.

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Weitere Leistungen

In der Spitalzusatzversicherung sind je nach Versicherungsanbieter zusätzliche Leistungen in Form von Kostenbeteiligungen enthalten:

Haushaltshilfe

Wenn Sie nach einem Spitalaufenthalt nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, deckt die Versicherung die Kosten für eine professionelle Haushaltshilfe.

Krankenpflege zu Hause

Diese Leistung deckt die Kosten für medizinische Pflege und Betreuung bei Ihnen zu Hause nach einer Krankheit oder Operation.

Badekuren

Kosten für therapeutische Bäder oder andere Wassertherapien, die zur Heilung oder Linderung von Krankheiten beitragen, werden übernommen.

Erholungskuren

Kosten für stationäre Aufenthalte in einem Kurhaus oder einer ähnlichen Einrichtung zur Erholung und Genesung nach einer schweren Krankheit oder Operation werden gedeckt.

Notfalltransporte

Die Kosten für Rettungs- und Notfalltransporte zum nächsten geeigneten Spital oder zu einer anderen medizinischen Einrichtung werden übernommen.

Behandlung im Ausland

Sollten Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben, deckt diese Leistung die Kosten für medizinische Behandlungen, die über das hinausgehen, was die Grundversicherung abdeckt.

Kosten der Spitalzusatzversicherung

Die Kosten sind abhängig von den beanspruchten Leistungen, der Region, des Versicherungsanbieters und Ihrer Kostenbeteiligung sowie des Geschlechts. Bereits ab CHF 7.00 / Monat erhalten Sie als Mann eine Spitalversicherung mit beschränkten Leistungen wie freie Spitalwahl und freie Abteilungswahl mit einer hohen Kostenbeteiligung. Eine Spitalzusatzversicherung ohne Kostenbeteiligung für eine Frau mittleren Alters kann unter Umständen bis zu CHF 198.00 / Monat betragen.

Spitalversicherung für werdende Mütter

Falls ein Kinderwunsch besteht, sollte die Spitalzusatzversicherung unbedingt vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden. Versicherungen haben eine Karenzfrist von 9 bis 12 Monate. Das bedeutet, falls Sie bereits schwanger sind, können Sie nicht von den bevorzugten Leistungen einer Spitalzusatzversicherung profitieren bei einer Geburt profitieren.

Spitalliste vor dem Eintritt überprüfen

Trotz Spitalversicherung müssen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob das von Ihnen gewählte Spital auf der Spitalliste aufgeführt ist. Hat das Spital kein Vertrag mit der Krankenversicherung wird muss die Versicherung die Spitalkosten nicht übernehmen. Diese Spitalliste hat jedoch keine Gültigkeit bei Notfällen. Handelt es sich beispielsweise um einen Notfall und Sie begeben sich in das nächste Spital, werden die Kosten selbstverständlich gedeckt.

FAQ

Die obligatorische Krankenversicherung deckt nur die Kosten für allgemeine Spitalleistungen. Mit einer Spitalzusatzversicherung können Sie eine höhere Komfortklasse und freie Spitalwahl sicherstellen. Sie können auch zusätzliche Leistungen wie alternative Heilmethoden, Privatarztbehandlungen oder Auslandsdeckung in Anspruch nehmen.

Die allgemeine Abteilung ist die Grundversorgung in einem Mehrbettzimmer. Bei der halbprivaten Abteilung werden Sie in einem Zweitbettzimmer untergebracht und können Ihren behandelnden Arzt aus einer bestimmten Liste wählen. Die private Abteilung bietet Unterbringung in einem Einzelzimmer und freie Arztwahl.

Die Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht, Ihrem Gesundheitszustand und der gewünschten Versicherungsdeckung. Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Ja, normalerweise gibt es eine Wartefrist. Die Länge der Wartefrist kann je nach Versicherung und Leistung variieren. Erkrankungen und Unfälle, die während der Wartefrist auftreten, sind in der Regel nicht versichert.

Sie können Ihre Spitalzusatzversicherung normalerweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bitte überprüfen Sie die genauen Bedingungen in Ihrem Vertrag.