Krankenkassen-Wechsel

Jedes Jahr wechseln mehr als 100’000 Personen die Krankenkasse in der Schweiz. Die Gründe sind vielfältig; Aussicht auf tiefere Prämien oder Unzufriedenheit mit der aktuellen Kasse.

Die Kündigungstermine der obligatorischen Krankenversicherung sind in der Schweiz gesetzlich genau festgelegt. Ein Krankenkassenwechsel kann nur an den entsprechenden Daten erfolgen. Ausserhalb der der Termine kann ein Wechsel zwar vorbereitet, aber noch nicht abgeschlossen werden.

Frist & Vorteile

Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) kann jedes Jahr gewechselt werden. Damit der Wechsel problemlos über die Bühne geht, muss bei einem ordentlichen Wechsel die Kündigung schriftlich – vorzugsweise per Einschreiben – bis am 30. November bei der aktuellen Krankenkasse eintreffen.

Vorteile des Wechsels

Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenversicherung kann sich finanziell lohnen. Bei einem Wechsel können mit einer günstigen Grundversicherung oftmals mehr als CHF 1’000.00 pro Jahr eingespart werden. Über mehrere Jahre hinweg sind dies beträchtliche Summen, die Ihnen zusätzlich zur Verfügung stehen werden.



Gut zu wissen

  • Kündigung der Krankenkasse ist nur bei einem Wechsel oder bei Wegzug ins Ausland möglich.
  • Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist in der Regel nur Ende Jahr möglich.
  • Für die Kündigung der Zusatzversicherung gelten andere Bedingungen.

Kündigung der Krankenkasse

Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) können Sie nur bei mit einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse kündigen. Da in der Schweiz die Krankenpflegeversicherung für alle Personen obligatorisch ist, hört die Versicherungspflicht folglich erst mit dem Tod oder mit dem Wegzug ins Ausland auf.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist der Krankenkassen beträgt bei der obligatorischen Grundversicherung immer 30 Tage auf Ende Jahr. Das bedeutet, dass die Kündigung bis spätestens dem 30. November bei Ihrer noch bestehenden Krankenkasse vorliegen muss. Andernfalls ist die Kündigung nicht möglich. Bei der Kündigung der Zusatzversicherung ist die Frist auf den 30. September festgelegt.

Kündigungsvorlage

Laden Sie das Muster die Kündigungsvorlage (.docx Datei) herunter. Das Kündigungsschreiben können Sie als Word Datei herunterladen.

Wegzug ins Ausland

Wenn Sie sich von der Schweiz abmelden und ins Ausland ziehen, dann können Sie Ihre Krankenkasse kündigen. Dieser ausserordentliche Kündigungsgrund ist nur bei einem Wegzug ins Ausland möglich. Oftmals empfiehlt sich jedoch, die aktuelle Krankenversicherung nicht zu kündigen, da eine Deckung im Ausland sinnvoll ist. Zudem sollten Zusatzversicherungen nicht gekündigt werden, da eine Wiederaufnahme nicht sicher ist.

 

FAQ

  1. Machen Sie einen Prämienvergleich aller Krankenkassen und wählen Sie die gewünschte Krankenversicherung.
  2. Kündigen Sie per Einschreiben bis spätestens dem 30. November Ihre bestehende Krankenkasse.
  3. Melden Sie sich ebenfalls per Einschreiben bei Ihrer gewünschten neuen Krankenkasse an.

Nein, dies ist nicht möglich, da die bestehende Krankenkasse der neuen Krankenkasse die Kündigung bestätigen wird. Andernfalls können Sie auch nicht in die neue Krankenkasse aufgenommen werden. Es ist auf jeden Fall ratsam, die Kündigung nicht im letztmöglichen Zeitpunkt zu machen und sich für den Wechsel die notwendige Zeit einzuplanen.