Die besten Rechtsschutzversicherungen
Missbräuchliche Kündigung: Ja oder Nein?
Haben Sie gerade aus heiterem Himmel die Kündigung für Ihre Wohnung oder Ihr Haus erhalten? Grundsätzlich muss Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter keine Gründe für die Kündigung angeben. Wenn Sie es wünschen, ist die Vermieterpartei dennoch zu einer Begründung verpflichtet. Eine Wohnungskündigung können Sie innerhalb von dreissig Tagen ab Empfang der Kündigung anfechten. Sie ist dann anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst. Ob dies bei Ihnen vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Was weiter zu beachten ist: Die Anfechtung einer Kündigung muss innerhalb von dreissig Tagen nach deren Erhalt erfolgen. Dafür zuständig ist die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht in Ihrem Wohnkanton. Wenn Sie eine Privatrechtschutzversicherung abgeschlossen haben, kann Ihnen auch diese weiterhelfen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Erstreckung des Mietverhältnisses einzufordern.
Erstreckung des Mietverhältnisses
Sie können eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung der Miete für Sie eine Härte zur Folge hätte, die durch die Interessen der Vermieterin oder des Vermieters nicht zu rechtfertigen wäre. Auch hier gilt eine Frist von dreissig Tagen ab Erhalt der Kündigung.
Fristlose Kündigung: Wann ist sie rechtens?
Ihre Vermieterin kann Ihnen fristlos kündigen, wenn Sie der Mietwohnung vorsätzlich schweren Schaden zufügen. Auch bei Zahlungsverzug kann die Vermieterpartei Ihnen mit einer Frist von dreissig Tagen aufs Monatsende hin kündigen, wenn Sie Ihre Miete innerhalb einer Zahlungsfrist von dreissig Tagen und bei Androhung der Kündigung innerhalb dieser Frist nicht bezahlen.
Vorzeitiger Ausstieg aus dem Mietverhältnis
Natürlich kann es auch vorkommen, dass Sie früher aus dem Mietvertrag aussteigen möchten, als es der Vertrag zulässt. Bei einer so genannten ausserterminlichen Kündigung kündigen Sie schriftlich auf den nächstmöglichen Termin. Es empfiehlt sich, die Kündigung eingeschrieben zu schicken. Ihren vorzeitigen Ausstieg aus dem Mietvertrag müssen Sie anschliessend rechtzeitig bekanntgeben. Bei einer ausserterminlichen Kündigung sind Sie verpflichtet, zahlungsfähige und zumutbare Nachmieterinnen oder Nachmieter zu suchen und der Vermieterpartei vorzuschlagen. Übrigens: Bei einer ausserterminlichen Kündigung müssen Sie auch für Ihren Parkplatz einen Nachmieter finden.
Was heisst «zumutbar»?
Laut Gesetz muss die Nachmieterin oder der Nachmieter nach objektiven Kriterien hinsichtlich des konkreten Mietobjekts zumutbar sein. Verwendungszweck oder besondere vertragliche Verpflichtungen müssen sich ohne Weiteres auf die Nachmieterin oder den Nachmieter übertragen lassen. Die Vermieterin oder der Vermieter darf jedoch keine höheren beziehungsweise anderen Anforderungen an die Nachmieterschaft stellen als an die bisherige Mieterin oder an den bisherigen Mieter. Wenn Sie keine Person zur Nachmiete finden, bleibt die Mietzinszahlungspflicht bis zum Ende des Mietverhältnisses bei Ihnen – also bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist auf den nächsten Kündigungstermin.