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Parkschaden: In diesem Fall lohnt sich eine Versicherung

Kennen Sie die Situation: Sie haben Ihr Auto parkiert und bei der Rückkehr sehen Sie, dass das Auto beschädigt ist. Vom Verursacher ist jedoch weit und breit nichts zu sehen.

Ein Schaden, der durch ein fremdes Auto oder eine unbekannte Person verursacht wurde, ist ein Parkschaden. Ohne eine entsprechende Parkschadenversicherung werden Sie auf Ihren Reparaturkosten sitzen bleiben. Jedoch lohnt es sich nicht immer eine Parkschadenversicherung abzuschliessen. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Versicherung bezahlt, wie hoch die Deckung ist und welche Ausschlüsse von der Versicherung geltend gemacht werden können.

Wer bezahlt bei Parkschaden?

Es kommt darauf an, wer für den Schaden verantwortlich ist und ob der Verursacher des Schadens bekannt ist. Folgende Situationen sind möglich:

  • Der Verursacher ist bekannt: In diesem Fall übernimmt die Auto-Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden.
  • Sie haben selbst den Schaden verursacht: In diesem Fall übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden. Falls Sie keine Vollkaskoversicherung haben, tragen Sie die Kosten selbst.
  • Der Verursacher ist nicht bekannt: In diesem Fall wird die Parkschadenversicherung die Kosten der Reparatur übernehmen.

Höhe der Deckung

Die Versicherungssumme der Parkschadenversicherung beträgt je nach Versicherungsanbieter zwischen CHF 1’000 bis CHF 2’000. Es gibt auch Versicherungen, die eine Parkschadenversicherung ohne entsprechende Kostenobergrenze anbieten. Die unbegrenzte Variante wird jedoch in der Regel nur mit einer Vollkaskoversicherung angeboten.

Ausschlüsse

Je nach Versicherungsanbieter können gewisse Schäden von der Versicherung ausgeschlossen werden:

  • Böswillige Beschädigung: Wird das Auto von Unbekannten absichtlich beschädigt, dann bezahlt die Teilkaskoversicherung den Schaden.
  • Glasbruch: Wird die Autoscheibe eingeschlagen, dann muss die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen.
  • Vorsatz: Wenn Sie absichtlich einen Schaden verursachen, dann ist der Schaden nicht abgedeckt.
  • Kollision: Wenn Sie beim Parkieren Ihr Auto selbst beschädigen, muss der Schaden bei der Vollkaskoversicherung angemeldet werden. Ist keine Vollkaskoversicherung vorhanden, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

Gut zu Wissen

  • Versicherungen bieten die Parkschadenversicherung nur für neue Autos oder für Occasionsautos mit einem maximalen Alter von 7 bis 8 Jahren an.
  • In der Regel sind die Anzahl der Schadenfälle, welche Sie in einem Jahr anmelden können, begrenzt. Ausschlaggebend sind die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.
  • Mit einem Bonusschutz können Sie sich gegen Prämienerhöhungen infolge eines Schadens schützen. Der Bonusschutz erhöht Ihre Prämie und auf zwei Schadensfälle pro Jahr begrenzt.