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Schlüssel verloren: Welche Versicherung deckt die Kosten?

Wir zeigen, welche Versicherung für den Schaden aufkommt und was Sie bei einem Schlüsselverlust tun sollten.

Sie stehen vor Ihrer Wohnungstüre und finden den Schlüssel nicht. Panik macht sich breit. Doch so schlimm ist es nicht. Damit Sie sich unnötigen Aufwand ersparen können, sollten Sie nachfolgende Punkte beachten.

Vorgehen bei Schlüsselverlust

Es ist unangenehm, wenn der Wohnungsschlüssel weg ist. Aber es ist nicht das Ende der Welt. Atmen Sie tief durch und beruhigen Sie sich. Folgende Punkte helfen Ihnen, dass Problem richtig anzugehen:

 

1. Versuchen Sie sich zu erinnern

Bevor Sie das ganze Schloss auswechseln lassen, sollten Sie in Ruhe überlegen, wo Sie den Schlüssel zuletzt gesehen haben. Konzentrieren Sie sich und denken Sie nach, wo und wann Sie den Schlüssel verloren haben könnten. Unterwegs, in einem Geschäft, bei einem Bekannten oder in einem Restaurant? Rufen Sie die Geschäfte oder Personen an, mit welchen Sie sich heute getroffen haben. Fragen Sie im Geschäft nach, ob ein Schlüssel gefunden wurde. Gehen Sie zu den Orten zurück, bei denen Sie vermuten, dass der Schlüssel liegen geblieben ist. Oftmals gibt es eine positive Überraschung und der verlorene Schlüssel taucht wieder auf.

 

2. Ersatzschlüssel

Sie haben den Schlüssel nicht gefunden? Kennen Sie eine Person, welche einen Ersatzschlüssel zu Ihrer Wohnung hat? Falls keine Person in Ihrem Umfeld einen Ersatzschlüssel hat, müssen Sie zum nächsten Punkt gehen.

 

3. Vermieter / Verwaltung informieren

Der Vermieter oder Hausbesitzer hat in der Regel immer einen Ersatzschlüssel zu Ihrer Wohnung. Je nach Uhrzeit sollten Sie sich mit der Verwaltung in Verbindung setzen, damit Sie wieder in Ihre Wohnung können. Ist diese Option auch nicht möglich, dann bleibt Ihnen nur noch der Schlüsselnotfalldienst.

 

4. Schlüsseldienst

Der Schlüsseldienst ist die letzte Möglichkeit, die Sie in Betracht ziehen sollten. Da es leider diverse unseriöse Schlüsseldienste gibt, welche Ihnen gleich mehrere hundert Franken berechnen, sollten Sie sich am besten an die Polizei wenden. In der Regel verfügen Polizeiposten und auch die Stadtpolizei über Listen mit seriösen Anbietern. Falls Ihnen aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen die Polizei nicht weiterhelfen kann, dann sollten Sie folgendermassen vorgehen:

  • Machen Sie einen Fixpreis ab. Informieren Sie sich vor der Auftragserteilung über die genauen Kosten.
  • Wählen Sie einen Schlüsseldienst, welcher nicht zu weit von Ihrem Wohnort entfernt ist.
  • Vergewissern Sie sich bereits am Telefon, dass nur eine Person kommt. Sonst erhöht sich der Rechnungsbetrag.
  • Vermeiden Sie wenn möglich eine Barzahlung vor Ort. Falls der Schlüsseldienst Sie nötigt, sollten Sie die Polizei rufen.

5. Schadenfall der Versicherung melden

Je nachdem wie der Wohnungsschlüssel abhanden ging, wird die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung den Schaden decken.

Bei Diebstahl
Wurde Ihnen der Wohnungsschlüssel gestohlen, dann wird Hausratversicherung den Schaden decken.

Bei Verlust
Haben Sie den Wohnungsschlüssel verloren, dann sollten Sie den Schaden der Privathaftpflichtversicherung melden. Wobei auch hier gilt, dass Sie selbst für den Verlust des Schlüssels verantwortlich sind.

Eine gute Hausratversicherung deckt – mit einem geringen Selbstbehalt – alle Kosten, die bei einem Schlüsselverlust auf Sie zukommen. Beachten Sie, dass der Schlüsseldienst oftmals eine freiwillige – aber günstige – Zusatzoption ist und nur auf Wunsch bei der Hausratversicherung enthalten ist.

Schlüssel gestohlen?

Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie entsprechend versichert sind.

Prämie berechnen

Schlüssel verloren?

Die Privathaftpflicht übernimmt die Kosten, wenn Sie den Wohnungsschlüssel verlieren.

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Kosten für Schlüsseldienst

Diese Kosten werden auf Sie zukommen, wenn der Schlüsseldienst Ihnen zu Hilfe kommt:

  • Anfahrt: Ca. 50-80 Fr.
  • Stundenansatz: Ca. 100 Fr. – 150 Fr.
  • Nachtpauschalte: 50% Zuschlag
  • Material: 80- 150 Fr.

Weitere Kosten sollten Sie auf keinen Fall akzeptieren. Preise bis zu einem Betrag von maximal 450 Franken sind akzeptierbar.