Grundlage
In der Schweiz übernimmt die obligatorische Grundversicherung alle medizinisch notwendigen Behandlungen zur Abklärung und Behandlung psychischer Erkrankungen. Voraussetzung ist eine ärztlich gestellte Diagnose und eine Behandlung durch eine anerkannte Fachperson.
Dazu zählen unter anderem Depressionen, Angststörungen, Burnout, Zwangsstörungen oder Traumafolgestörungen. Die Grundversicherung übernimmt jedoch nur Leistungen, die im Leistungskatalog des KVG enthalten sind. Angebote wie Coaching, Präventionsprogramme oder nicht ärztliche Beratungen gelten nicht als Pflichtleistungen. Zudem gelten immer Franchise und 10 % Selbstbehalt.
Psychotherapie
Die Psychotherapie wird von der Grundversicherung übernommen, wenn sie durch einen Facharzt für Psychiatrie oder durch eine Psychotherapeutin im sogenannten Anordnungsmodell erfolgt.
Die Anzahl Sitzungen ist zunächst begrenzt und wird bei Bedarf verlängert. Was die Grundversicherung nicht übernimmt, sind zum Beispiel:
- frei gewählte Therapien ohne ärztliche Anordnung
- Beratungs- oder Coachingangebote
- alternative oder nicht anerkannte Therapieverfahren
Hier kann eine Zusatzversicherung einspringen und je nach Vertrag Beiträge an psychologische Beratung, Prävention oder alternative Therapieformen leisten oder auch kürzere Wartezeiten ermöglichen.
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Psychische Erkrankungen werden häufig zusätzlich mit Medikamenten behandelt, etwa Antidepressiva oder angstlösende Präparate. Die Grundversicherung übernimmt diese Kosten, sofern die Medikamente in der Spezialitätenliste des Bundes aufgeführt und ärztlich verschrieben sind.
Nicht übernommen werden in der Regel neue oder alternative Präparate ausserhalb dieser Liste. Auch hier können gewisse Zusatzversicherungen Kostenbeiträge an nicht kassenpflichtige Medikamente leisten.
Klinik
Bei schweren Verläufen kann ein stationärer oder teilstationärer Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik notwendig sein. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals des Wohnkantons.
Was die Grundversicherung nicht bezahlt:
- halbprivate oder private Abteilungen
- freie Spitalwahl ausserhalb des Wohnkantons ohne medizinische Notwendigkeit
- Komfortleistungen
Genau hier liegt ein zentraler Vorteil der Zusatzversicherung: Sie ermöglicht freie Spitalwahl, bessere Unterkunft und mehr Privatsphäre – was gerade bei längeren Aufenthalten psychisch sehr entlastend sein kann.
Zusatzangebote
Viele Angebote im Bereich Mental Health sind hilfreich, gelten aber nicht als Pflichtleistungen der Grundversicherung. Dazu gehören:
- Coaching und Lebensberatung
- Stressprävention und Resilienztraining
- Achtsamkeits- und Mentaltrainings
Eine Zusatzversicherung kann – je nach Produkt – Beiträge an genau solche Leistungen übernehmen und schliesst damit gezielt Lücken der Grundversicherung.